Tierseuche

Nach Tierseuche in Brandenburg: Erste Region hebt Stallpflicht für Geflügel auf

Brandenburg hebt nach Newcastle-Ausbruch erste Stallpflicht auf. 21 Fälle seit Februar kosteten Zehntausende Tierleben. Die Gefahr ist nicht gebannt.

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Mobile Ställe mit 1600 Hühnern in Chorin, Brandenburg.

Mobile Ställe mit 1600 Hühnern in Chorin, Brandenburg.

© Photographer: Andreas Gora

Rund zweieinhalb Monate nach dem Ausbruch der für Vögel gefährlichen Newcastle-Krankheit hebt der Landkreis Dahme-Spreewald einen Teil der Schutzmaßnahmen wieder auf. Die Stallpflicht für Geflügel in Bestensee und Königs Wusterhausen ende am Samstag, teilte der Kreis mit. Veranstaltungen mit Geflügel seien im gesamten Kreisgebiet jedoch weiterhin untersagt.

Auch die Beschränkungen rund um Wolzig, die auf einen Ausbruch im benachbarten Landkreis Oder-Spree zurückgehen, blieben bestehen. Die Aufhebung der Restriktionszonen bedeute zudem nicht, dass betroffene Betriebe sofort wieder mit Tieren belegt werden könnten, hieß es vom Kreis.

21 Ausbrüche in Brandenburg

Im Februar war die hoch ansteckende Krankheit in einem Putenmastbestand im Landkreis Oder-Spree ausgebrochen. Anfang März folgte der erste Fall in Dahme-Spreewald. Innerhalb von fünf Wochen seien dort 21 Ausbrüche festgestellt worden – nach Angaben des Kreises ein „Tierseuchengeschehen in einem noch nie dagewesenen Ausmaß“. Seit dem 7. April seien keine neuen Fälle mehr aufgetreten. In Oder-Spree und Märkisch-Oderland gelten weiterhin regionale Restriktionszonen.

Mehrere Landkreise hatten zur Eindämmung Ausstellungen von Geflügel verboten. Insgesamt wurden in Brandenburg bislang 21 Ausbrüche der Tierseuche festgestellt, Zehntausende Tiere mussten getötet werden.

Erster bestätigter Fall seit 1996

Nach Angaben des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI), des nationalen Referenzlabors für Tierseuchen, handelt es sich um den ersten bestätigten Newcastle-Ausbruch in Deutschland seit 1996. Der nachgewiesene Virusstamm des Genotyps VII.1.1 weise eine hohe Ähnlichkeit zu Erregern auf, die zuvor bei Ausbrüchen in Polen entdeckt worden seien.

Das Virus kann nach Angaben des FLI über die Luft, kontaminierte Materialien sowie über Anhaftungen an Schuhwerk, Kleidung oder Maschinen übertragen werden. In Deutschland gilt für Geflügel eine Impfpflicht gegen die Newcastle-Krankheit. Für Menschen ist der Erreger laut FLI in der Regel ungefährlich; in seltenen Fällen kann es bei engem Kontakt zu leichten Bindehautentzündungen oder grippeähnlichen Symptomen kommen.

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