Es gibt Verträge, deren Bedeutung in dem Maße wächst, in dem ihr politischer Geltungsanspruch erodiert. Der Zwei-plus-vier-Vertrag vom 12. September 1990 gehört in diese Kategorie. Als völkerrechtlich verbindlicher De-facto-Ersatz für einen niemals geschlossenen Friedensvertrag begründet er die volle Souveränität der Bundesrepublik. Zugleich enthält er jene Klausel, die seit der Einweihung des „maritimen taktischen Hauptquartiers für die Nato“ (CTF Baltic) in Rostock am 21. Oktober 2024 Gegenstand einer hitzigen Auseinandersetzung geworden ist: das Verbot der Stationierung ausländischer Streitkräfte auf dem Gebiet der ehemaligen DDR.
Völkerrecht
„Nato-Hauptquartier“ Rostock: Bricht CTF Baltic den Zwei-plus-Vier-Vertrag?
Mit CTF Baltic hat die Nato ein neues Hauptquartier in Rostock. Doch verstößt die Stationierung ausländischer Offiziere gegen den Zwei-plus-Vier-Vertrag? Eine Analyse.
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Soldaten verschiedener Nato-Staaten stehen im neuen „Nato-Hauptquartier“ der CTF Baltic in Rostock: „Vereint stehen wir, vereint kämpfen wir“
© Kristina Kolodin
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