BERLIN. Trotz Wirtschaftskrise und leerer Staatskasse hat die schwarz-gelbe Koalition mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz großzügige finanzielle Verbesserungen für Familien beschlossen. Aber auch alle anderen Einkommensteuerzahler werden entlastet, weil die zweite Stufe des noch von der großen Koalition beschlossenen zweiten Konjunkturpaketes greift.KINDERGELD: Es steigt pro Kind und Monat ab 1. Januar um 20 Euro. Das erste und zweite Kind erhalten dann je 164 Euro, das dritte Kind 170 Euro, das vierte und jedes weitere Kind 195 Euro. Hartz-IV-Empfänger profitieren allerdings nicht von der Erhöhung.KINDERFREIBETRAG: Er wird von 6 024 auf 7 008 Euro erhöht. Vom Freibetrag profitieren nur die gutverdienenden 14 Prozent aller Familien. Bei einer Familie mit verheirateten Eltern und einem Kind liegt die kritische Grenze bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 63 391 Euro. Die sogenannte Günstigerprüfung nimmt das Finanzamt automatisch vor. Die maximale Ersparnis liegt durch den neuen Freibetrag bei 277 Euro im Monat (Splittingtarif, ein Kind, 500 000 Euro Jahreseinkommen). Bei einem Einkommen von 80 000 Euro sind es rund 225 Euro.STEUERTARIF: Der Grundfreibetrag steigt ab 2010 um 170 auf 8 004 Euro. Bis zu diesem Betrag sind keine Steuern zu zahlen. Außerdem werden die übrigen Eckpunkte der Einkommensteuer-Tarifkurve um 330 Euro nach rechts verschoben. Damit gilt der sogenannte Mittelsteuersatz von 23,97 Prozent erst ab einem Einkommen von 13 470 Euro, der Spitzensteuersatz von 42 Prozent erst ab 52 882 Euro und die "Reichensteuer" von 45 Prozent erst ab 250 731 Euro. Durch diese Rechtsverschiebung wird die kalte Progression, also das Hineinwachsen in hohe Steuersätze ohne realen Lohnzuwachs, abgemildert.
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