NEUE BESTIMMUNGEN - Zum Jahreswechsel treten in Deutschland zahlreiche Gesetze in Kraft. Die Erbschaftsteuer sinkt, das Kindergeld steigt, Arbeitnehmer werden entlastet. Ein Überblick über die wichtigsten Regelungen.

Entlastungen für Hoteliers, Unternehmen und Erben

Annett Otto
2 Min

BERLIN. Nicht nur Familien, sondern auch die Unternehmen werden durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz der schwarz-gelben Koalition zum 1. Januar 2010 steuerlich entlastet. Diese Teile des Gesetzes haben eine Effekt von ungefähr vier Milliarden Euro.MEHRWERTSTEUER: Die umstrittenste Änderung des schwarz-gelben Steuerpakets ist die Absenkung der Mehrwertsteuer für "Beherbergungsleistungen" auf den ermäßigten Satz von sieben Prozent. Sie kostet knapp eine Milliarde Euro, wird aber beim Kunden kaum ankommen: Der Hotelverband Dehoga hat bereits angekündigt, die Kostensenkung gar nicht oder allenfalls geringfügig weiterzugeben. Die ermäßigte Mehrwertsteuer gilt auch für Übernachtungen auf Campingplätzen. Das Hotel-Frühstück wird dagegen weiterhin mit 19 Prozent besteuert. Der volle Satz gilt nach wie vor auch für Stundenhotels.ABSCHREIBUNGEN: Die Grenze für die Sofortabschreibung sogenannter geringwertiger Wirtschaftsgüter steigt von 150 wieder auf 410 Euro (ohne Mehrwertsteuer). Dieser Wert galt schon bis zum Inkrafttreten der Unternehmenssteuerreform am 1. Januar 2008. Die Änderung begünstigt Investitionen. Wer beispielsweise ab 1. Januar einen Computer im Wert von netto 400 Euro kauft, kann den Betrag im Jahr der Anschaffung komplett als Ausgabe steuermindernd ansetzen.Beträgt der Wert zwischen 150 und 410 Euro, hat der Unternehmer ein Wahlrecht: Die geringwertigen Wirtschaftsgüter können auch in einem Sammelposten zusammengefasst werden, der über fünf Jahre linear abzuschreiben ist. Der Unternehmer kann das Wahlrecht zwischen Sofortabschreibung und die Aufnahme in den Sammelposten für alle in einem Jahr angeschafften oder hergestellten Wirtschaftsgüter allerdings nur einheitlich nutzen.ZINSSCHRANKE: Diese steuerliche Regelung aus der Unternehmenssteuerreform 2008 wird abgemildert. Sie soll eigentlich verhindern, dass Konzerne ihre in Deutschland erwirtschafteten Gewinne ins steuergünstige Ausland verlagern. Die Freigrenze steigt dauerhaft von einer auf drei Millionen Euro. Den Unternehmen wird es darüber hinaus erleichtert, die Verluste übernommener Firmen mit künftigen Gewinnen zu verrechnen. Diese "Sanierungsklausel", die jetzt ebenfalls dauerhaft gilt, soll die Rettung maroder Firmen ermöglichen.ERBSCHAFTSTEUER: Geschwister sowie Nichten und Neffen sparen bei einer Erbschaft künftig Geld. Denn die Erbschaftsteuersätze werden gesenkt. Je nach Vermögen betragen sie ab 2010 zwischen 15 und 43 Prozent. Bisher sind es 30 bis 50 Prozent. Zudem bessern sich die Bedingungen für eine geringere Erbschaftsteuer bei der Unternehmensnachfolge.

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