NEUE BESTIMMUNGEN - Zum Jahreswechsel treten in Deutschland zahlreiche Gesetze in Kraft. Die Erbschaftsteuer sinkt, das Kindergeld steigt, Arbeitnehmer werden entlastet. Ein Überblick über die wichtigsten Regelungen.

Nicht nur Erzieher brauchen das neue Führungszeugnis

Annett Otto
2 Min

BERLIN. Für Beschäftigte, die mit Kindern zu tun haben, aber auch für Ausländer, Häftlinge und Schwangere treten neue rechtliche Bestimmungen in Kraft:KINDERSCHUTZ: Ab 1. Mai 2009 wird es ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis für Personen geben, die von Berufs wegen in engen Kontakt zu Kindern kommen. Das erweiterte Führungszeugnis soll Arbeitgeber, die Jobs im Kinder- oder Jugendbereich zu vergeben haben, umfangreicher als bisher über die Vorstrafen eines Bewerbers bei Sexualdelikten informieren. Auch strafrechtlich geringfügige Verurteilungen, wie Geldstrafen wegen der Verbreitung von Kinderpornografie oder wegen Exhibitionismus sollen künftig in vermerkt werden. Arbeitgeber können so verhindern, dass einschlägig Vorbestrafte als Erzieher, als Schulbusfahrer, Bademeister, Sporttrainer oder Mitarbeiter im Jugendamt beschäftigt werden.SCHWANGERENBERATUNG: Am 1. Januar 2010 tritt eine neue Fassung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes inkraft. Danach müssen Schwangere mit auffälligem Pränataldiagnostik-Befund von ihrem Arzt über das Leben mit einem geistig oder körperlich behinderten Kind und das Leben von Menschen mit Behinderung informiert werden. Entschließt sich die Frau zum Abbruch, muss zwischen Beratung und Abtreibung eine Bedenkzeit von drei Tagen liegen.BLEIBERECHT: Das Bleiberecht für Ausländer mit einer Aufenthaltserlaubnis auf Probe wird zum 1. Januar um zwei Jahre bis Ende 2011 verlängert. Ohne diesen Beschluss der Innenminister von Bund und Ländern hätte Anfang 2010 etwa 30 000 Flüchtlingen der Rückfall in die Duldung und damit möglicherweise eine Abschiebung gedroht.UNTERSUCHUNGSHÄFTLINGE: Bislang musste ein Festgenommener erst nach Beginn der Verhandlung über seine Rechte belehrt werden. Jetzt muss dies unverzüglich passieren. Auch ein Pflichtverteidiger muss dem Häftling sofort zur Seite gestellt werden und nicht erst wie bisher nach maximal drei Monaten.GENDIAGNOSTIKGESETZ: Zum 1. Februar 2010 tritt der arbeitsrechtliche Teil des Gesetzes in Kraft. Danach dürfen Arbeitgeber von Bewerbern grundsätzlich keine Gentests verlangen. Auch darf der Arbeitgeber die Ergebnisse einer im anderen Zusammenhang vorgenommenen genetischen Untersuchung nicht erfragen oder verwenden. Zum Zweck des Arbeitsschutzes sind Gen-Tests in engem Rahmen zulässig.------------------------------Foto: Für Schwangere wird die Beratung neu geregelt.

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