Sachsen-Anhalt

Neue Zweifel an Briefwahl in Seniorenheim: Weitere Angehörige berichten von Unregelmäßigkeiten

In Dessau gibt es neue Zweifel an der Briefwahl. Weitere Angehörige berichten von nicht weitergegebenen Wahlunterlagen und einem Antrag, von dem die gesetzliche Vertreterin nichts wusste.

Willy Weyhrauch
5 Min
In einem Altersheim soll eine ältere Dame ohne Kenntnis ihres Vormunds gewählt haben (Symbolbild).

In einem Altersheim soll eine ältere Dame ohne Kenntnis ihres Vormunds gewählt haben (Symbolbild).

© IMAGO/dts Nachrichtenagentur

Nach dem Verdacht auf Unregelmäßigkeiten bei der Briefwahl im Dessauer Marthahaus melden sich weitere Angehörige bei dieser Zeitung. Ihre Schilderungen ähneln in Teilen dem Fall der 95-jährigen Heimbewohnerin, über den die Ostdeutsche Allgemeine Zeitung zuerst berichtet hatte.

So sollen für eine weitere demenzkranke Bewohnerin Briefwahlunterlagen beantragt worden sein, ohne dass ihre gesetzliche Vertreterin nach eigenen Angaben davon wusste. In einem weiteren Fall berichtet die Betreuerin einer ebenfalls dementen Bewohnerin, eine Mitarbeiterin des Heims habe ihr mitgeteilt, die Wahlbenachrichtigung ihrer Angehörigen sei „zerstört“ worden.

Damit sind inzwischen drei Fälle bekannt, in denen Angehörige oder Vertreter dementer Bewohner angeben, Wahlunterlagen nicht wie erwartet erhalten zu haben. In zwei dieser Fälle wurde nach ihren Angaben Briefwahl beantragt, ohne dass sie davon wussten.

Vertreterin wurde von Briefwahlantrag überrascht

Eine der Frauen, die mit dieser Zeitung gesprochen hat, möchte anonym bleiben. Sie befürchtet, dass ihrer Verwandten andernfalls Nachteile in der Einrichtung entstehen könnten. Die Frau ist gesetzliche Vertreterin einer demenzkranken Bewohnerin des Marthahauses.

Der Antrag auf Briefwahlunterlagen, der dieser Zeitung vorliegt, trägt das Datum 7. August 2026. „Das Fax mit der Beantragung der Briefwahl ist laut Unterlagen des Wahlbüros am 8. August eingegangen“, sagt die Vertreterin. Als Absender ist demnach die „Marthahaus Senioren GmbH“ angegeben.

Von dem Antrag habe sie zu diesem Zeitpunkt nichts gewusst. Bereits zuvor habe sie sich gewundert, warum sie keine Wahlbenachrichtigung ihrer Angehörigen erhalten hatte. „Ich erhalte als gesetzliche Vertreterin alle Briefe“, sagt sie.

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Erst im Wahlbüro erfuhr sie nach eigener Darstellung, dass für ihre Verwandte bereits Briefwahl beantragt worden war. Dort habe sie sich die entsprechenden Unterlagen zeigen lassen: „Ich habe eine kurze Zeit vor dem Raum gewartet und dann die Unterlagen zu sehen bekommen.“

Die Unterschrift auf dem Antrag stamme tatsächlich von ihrer Angehörigen, sagt die Frau. Gerade das werfe für sie Fragen auf. Nach ihrer Darstellung sei ihre Verwandte aufgrund ihrer Erkrankung nicht in der Lage, solche Angelegenheiten ohne ihre Unterstützung zu regeln. Dass ein entsprechender Antrag gestellt worden war, ohne dass sie davon wusste, könne sie sich deshalb nicht erklären.

Wahlbenachrichtigung sei „zerstört“ worden

Auch eine zweite Frau berichtet dieser Zeitung von einem Vorgang, der Parallelen zum ursprünglichen Fall aufweist. Ihre Verwandte sei ebenfalls dement und lebe im Marthahaus. Auch sie möchte anonym bleiben, weil sie mögliche Nachteile für ihre Angehörige in der Einrichtung befürchtet.

Normalerweise erhalte sie die Dokumente und Briefe ihrer Verwandten, sagt die Frau. Die Wahlbenachrichtigung habe sie jedoch nicht bekommen. Deshalb habe sie bei einer Mitarbeiterin der Einrichtung nachgefragt. Dort sei ihr mitgeteilt worden, die Wahlbenachrichtigung sei „zerstört“ worden. Als Begründung habe die Mitarbeiterin nach Darstellung der Angehörigen gesagt, demente Menschen könnten „sowieso nicht wählen“.

Anders als in den beiden anderen Fällen wurde für diese Bewohnerin nach Angaben ihrer Angehörigen allerdings keine Briefwahl beantragt. Das hätten Mitarbeiter der Stadt ihr bei einer Nachfrage im Wahlbüro bestätigt. Gemeinsam ist den drei bislang bekannt gewordenen Fällen, dass die betroffenen Bewohnerinnen im Marthahaus gemeldet sind und ihre Wahlunterlagen deshalb zunächst an die Anschrift der Einrichtung geschickt werden.

Behörden sehen keine Anhaltspunkte für Manipulation

Ausgangspunkt der Berichterstattung über mutmaßliche Wahlmanipulation war der Fall einer 95-jährigen Bewohnerin. Ihr Neffe Klaus-Lothar Bebber hatte Strafanzeige erstattet, nachdem er erfahren hatte, dass für seine Tante Briefwahlunterlagen beantragt worden waren und sie nach Auskunft des Wahlbüros bereits gewählt hatte. Bebber hatte angegeben, seine Tante sei aufgrund ihrer Demenzerkrankung nicht mehr in der Lage, eine solche Entscheidung selbstständig zu treffen.

Polizei und Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau erklärten nach ihren Ermittlungen jedoch, es hätten sich „keine Anhaltspunkte“ für eine Manipulation der Briefwahl ergeben. Der Gesundheitszustand der Seniorin entspreche nicht der in der Strafanzeige geschilderten Beschreibung. Auch bei 18 weiteren Bewohnern, die ihr Recht auf Briefwahl in der Einrichtung wahrgenommen hätten, seien keine entsprechenden Verdachtsmomente festgestellt worden.

Ebenso habe sich der Vorwurf nicht erhärten lassen, dass in der Seniorenresidenz wahlrelevante Dokumente vernichtet worden seien. Auch eine Überprüfung der Abläufe im Wahlamt habe keine Hinweise auf Manipulation ergeben.

Bebber hält die bisherigen Ermittlungen dagegen für unzureichend. Er kritisiert unter anderem, dass er nach eigenen Angaben weder als Zeuge gehört noch als Betreuer seiner Tante angesprochen worden sei. Über seinen Anwalt will er deshalb Einsicht in die Ermittlungsakten nehmen und das Vorgehen der Behörden überprüfen.

Die nun bekannt gewordenen Schilderungen weiterer Angehöriger waren nicht Gegenstand der ursprünglichen Strafanzeige. Ob Polizei und Staatsanwaltschaft die neuen Hinweise zum Anlass für weitere Ermittlungen nehmen, ist bislang offen.

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