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Neuer RBB-Staatsvertrag: Sender muss künftig mehr aus den Landesparlamenten berichten

Auch bei Vergütung und Bürokratie soll der Sender nachbessern. Die neuen Regeln sollen bis November greifen.

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Das Logo des Senders Rundfunk Berlin Brandenburg (RBB) vor dem Gebäude an der Masurenallee.

Das Logo des Senders Rundfunk Berlin Brandenburg (RBB) vor dem Gebäude an der Masurenallee.

© Soeren Stache/dpa

Die Landesregierungen von Berlin und Brandenburg haben eine Weiterentwicklung des Staatsvertrags für den Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) auf den Weg gebracht. Der Sender soll dadurch unter anderem zu mehr Berichterstattung aus den Landesparlamenten verpflichtet werden.

Geplant sei, eine angemessene Berichterstattung über die Plenar- und Ausschusssitzungen der Landesparlamente in Berlin und Brandenburg sicherzustellen, teilten die Potsdamer Staatskanzlei und die Berliner Senatskanzlei am Dienstag mit. Auch die Zusammenarbeit mit Bildungs- und Kultureinrichtungen solle der RBB verstärken, um seinem Bildungsauftrag gerecht zu werden.

Ratifizierung in beiden Ländern nötig

Das bisherige Regelwerk war 2023 beschlossen worden und Anfang 2024 in Kraft getreten. Der erste Änderungsstaatsvertrag muss nun noch von den Regierungschefs von Berlin und Brandenburg unterzeichnet werden und anschließend das Ratifizierungsverfahren in beiden Landesparlamenten durchlaufen. Die Neuregelungen sollen nach Angaben der Senatskanzlei spätestens zum November in Kraft treten.

Sparsamkeit bei Vergütung

Mit dem Änderungsstaatsvertrag solle auch dem vom RBB eingeleiteten Konsolidierungskurs sowie den gestärkten Aufsichtsstrukturen Rechnung getragen werden, hieß es aus den Staatskanzleien. Vorgesehen seien weiterentwickelte Regelungen zu Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, vor allem bei Vergütungsstrukturen.

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Geplant seien zudem Anpassungen zur Entbürokratisierung. Dazu gehöre unter anderem die Möglichkeit, Verfahren zu Programmbeschwerden künftig auch elektronisch zu führen.

Im Hörfunk werde die Zahl der gesetzlich beauftragten Angebote auf sechs festgelegt, hieß es weiter. Zugleich würden weitergehende Kooperationen mit anderen Landesrundfunkanstalten ermöglicht. (mit epd)

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