Neues Umweltschutz-Gesetz ab 1. Juli in Kraft / Experte rechnet mit steigenden Neuwagenpreisen

Hersteller müssen Altautos kostenfrei entsorgen

Christian Lipicki
3 Min

BERLIN, 14. Juni. Die schlechte Nachricht erreichte Margrit Konenbrock kurz vor dem Mittagessen. Erst am frühen Morgen hatte die junge Mutter ihren Golf mit rasselnden Geräuschen unter der Motorhaube in der Werkstatt abgegeben und darauf gehofft, dass der Wagen noch repariert werden könnte. Der Telefonanruf des Kfz-Meisters machte diese Hoffnung jäh zunichte. Es tue ihm Leid, sagte er. Aber der Wagen sei schrottreif. Margrit Konenbrock war geschockt. Nicht nur, dass sie und ihr Mann jetzt ein neues Auto kaufen müssen. Für die Entsorgung des alten Golf sind zudem 80 Euro fällig - eine Extrabelastung für die Familienkasse.Das wird sich für Millionen Autofahrer bald ändern: Der Gesetzgeber hat beschlossen, dass Altautos künftig von den Herstellern kostenfrei zurückgenommen werden müssen. Das betrifft sowohl deutsche als auch ausländische Fabrikate. Für Neuwagen gilt die Regelung schon ab dem 1. Juli. Autobesitzer mit bereits zugelassenen Fahrzeugen können diese erst ab 2007 ohne Zusatzkosten verschrotten."Interessant ist das Altauto-Gesetz zunächst für Autofahrer, die sich in Kürze einen Neuwagen kaufen wollen", sagte ADAC-Juristin Katrin Stroech. "Denn zunächst gilt die kostenfreie Entsorgung nur für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge bis zu 3,5 Tonnen, die ab dem 1. Juli zugelassen werden." Wer jetzt also die Anschaffung eines Neuwagens plant, sollte besser noch ein paar Tage warten.Voraussetzung für die kostenfreie Entsorgung von Neuwagen ist nach Aussage von Stroech, dass das Auto vor der Stilllegung mindestens einen Monat in Deutschland zugelassen war. Außerdem sehe das Gesetz vor, dass bei der Rückgabe keine wesentlichen Komponenten fehlen dürfen. Dazu zählen insbesondere Motor, Teile der Karosserie, der Katalysator und elektronische Steuergeräte. Durch deren Verwertung wollen die Autohersteller einen Teil ihrer Entsorgungskosten decken."Von der kostenfreien Entsorgung ausgenommen sind außerdem Spezialfahrzeuge, also Campingmobile, Leichen- oder Kühlwagen", so Silke Karcher vom Umweltbundesamt. Sie sagt, dass der Gesetzgeber wohl der Auffassung sei, dass den Herstellern die Entsorgungskosten für Spezialanfertigungen nicht zuzumuten sind, da sie oft nur die Grundkonstruktion dieser Fahrzeuge geliefert hätten.Was aber ist mit denen, die bereits ein Auto besitzen? Sie profitieren zunächst nicht von der neuen Regelung. Denn Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge, die bis zum 1. Juli 2002 eine Zulassung erhalten haben, können erst ab Januar 2007 kostenfrei zurückgegeben werden. Bis dahin werden Händler und Entsorger nach Aussage von Branchenbeobachtern weiterhin zwischen 20 und 100 Euro Verwertungsgebühr verlangen.Gebührenvergleiche lohnen sichUm die Kosten für die Entsorgung möglichst gering zu halten, rät das Umweltbundesamt, Preisangebote von verschiedenen Entsorgungsstellen einzuholen. Dabei sollten Autofahrer jedoch darauf achten, dass diese zertifiziert sind, weil die Entsorgung sonst gegen das Gesetz verstoßen würde.Auf eines müssen sich die Autofahrer auf jeden Fall einstellen: Durch das Altauto-Gesetz droht ein Anstieg der Neuwagen-Preise. "Die Autohersteller werden die zusätzlichen Kosten irgendwie in die Produkte reinrechnen", hieß es aus der Industrie. Dadurch würden zwar längst nicht alle Modelle teurer. "Aber bei Modellen, die bei den Käufern beliebt sind und sich gut verkaufen, werden die Hersteller schon versuchen, die Neuwagen-Preise anzuheben." Diese Ansicht teilt auch Ferdinand Dudenhöffer. Der Leiter des Center Automotive Research rechnet damit, dass allein durch das Altauto-Gesetz "die Neuwagen-Preise bei einzelnen Modellen in den nächsten Jahren bis zu 200 Euro steigen werden".Konzerne stehen stärker in der Pflicht // Wer demnächst einen Neuwagen kaufen will, sollte noch ein paar Tage warten. Hersteller sind nämlich dazu verpflichtet, Fahrzeuge, die ab dem 1. Juli 2002 zugelassen werden, kostenfrei zurückzunehmen.Besitzer von zugelassenen Autos können Altfahrzeuge ab 2007 kostenfrei zurückgeben.Rücknahmestellen: www. arge-altauto. de .ZB/JÖRG LANGE Nicht einfach ins Gebüsch: Mit dem neuen Altauto-Gesetz will die Bundes- regierung endgültig verhindern, dass Schrottwagen illegal entsorgt werden.

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