WASHINGTON, 28. Juni. Die Regierung von US-Präsident George W. Bush hat eine herbe Niederlage vor Gericht erlitten. Der US-Supreme Court - das Oberste Gericht der USA - hat den Häftlingen des US-Militärstützpunktes Guantanamo auf Kuba am Montag das Recht zugesprochen, vor amerikanischen Gerichten gegen ihre Haft und ihre Behandlung zu klagen. Wie das Gericht am Montag entschied, haben die USA zwar das Recht, so genannte feindliche Kämpfer auf unbestimmte Zeit fest zu halten, allerdings haben die Gefangenen auch das Recht, dagegen zu klagen. Unter dem Titel Kampf gegen den Terrorismus hat sich das Weiße Haus das Recht genommen, sowohl amerikanische Bürger, die des Terrorismus verdächtigt werden, wie auch Ausländer unbegrenzt und ohne Aussicht auf einen Prozess festzuhalten. Dieser Praxis hat der Oberste Gerichtshof in zwei Urteilen mit einer Mehrheit von sechs zu drei Stimmen widersprochen. In dem Fall des amerikanischen Bürgers Yaser Esam Hamdi, der seit Monaten auf einem Kriegsschiff in South Carolina gefangen gehalten wird, sagte die Richterin Sandra Day O'Connor, "der Gerichtshof hat deutlich gemacht, dass ein Kriegszustand kein Blankoscheck ist, wenn es um die Rechte der amerikansichen Staatsbürger geht". Auch im Falle der Gefangenen von Guantanamo musste das Weiße Haus eine Niederlage hinnehmen. Nach Meinung der Obersten Richter ist der Militärstützpunkt Guantanamo auf Kuba unter amerikanischer Verwaltung und es gilt dort eindeutig amerikanisches Recht, auch wenn dort US-Hoheitsrechte nicht in vollem Umfang gelten. Demnach müssen amerikanische Gerichte Klagen von den Inhaftierten des Militärstützpunktes Guantanamo vor amerikanischen Gerichten zulassen. Mit der Behauptung, es handele sich um feindliche Kämpfer, haben die USA bislang rund 600 Gefangene auf Guantanamo festgehalten und ihnen weder die Möglichkeit auf einen Prozess noch den Zugang zu Anwälten gestattet. Nach Auffassung von US-Verteidigungsminister Donald Rumsfeld sind diese feindlichen Kämpfer, die vorrangig in Afghanistan verhaftet wurden, nicht von der Genfer Konvention für Kriegsgefangene geschützt. Ihnen werden Verbindungen zu den radikalislamischen Taliban und zum El-Kaida-Terrornetzwerk von Osama bin Laden vorgeworfen. Um zu verhindern, dass die Gefangenen vor amerikanischen Gerichten Klage einreichen, hat die US-Regierung bislang argumentiert, dass für Häftlinge in Guantanamo die rechtlichen Garantien der US-Verfassung nicht gelten, weil die Basis außerhalb des Hoheitsgebiets der Vereinigten Staaten liege. Untergeordnete Gerichte hatten bislang diese Auffassung unterstützt. Beobachter erwarten nun, dass die Mehrheit der Gefangenen auf Guantanamo Klage gegen ihre Inhaftierung vor amerikanischen Gerichten einreichen werden. Seit Einrichtung des Lagers kamen 134 Gefangene wieder frei oder wurden den Behörden ihrer Länder übergeben. Bislang wurden drei Häftlinge angeklagt.------------------------------Foto: In Guantanamo Bay werden etwa 600 Ausländer festgehalten.
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