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„Niemand hat das Recht“: Entsetzen über das Todesurteil für TV-Moderatorin

Die Moderatorin Sarah Khalifa wurde wegen Drogendelikten zum Tode verurteilt. Während einige das Urteil scharf kritisieren, zeigen andere sogar Verständnis.

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Zum Tode verurteilt: die Fernsehmoderatorin Sarah Khalifa

Zum Tode verurteilt: die Fernsehmoderatorin Sarah Khalifa

© Instagram/@sara_khaliifa

Tod durch Erhängen. So lautete das Urteil eines Gerichts in Kairo gegen die bekannte Fernsehmoderatorin und Influencerin Sarah Khalifa. Die 39-Jährige wurde zusammen mit 20 weiteren Angeklagten – unter ihnen auch ihr Bruder – zum Tode verurteilt. Ihnen wird vorgeworfen, im großen Stil Drogen hergestellt und verkauft zu haben.

Der ägyptischen regierungsnahen Zeitung Al-Ahram zufolge sollen in zwei als Rauschgiftlaboren genutzten Wohnungen über 750 Kilogramm Betäubungsmittel und Materialien zur Herstellung synthetischer Drogen sowie nicht registrierte Schusswaffen sichergestellt worden sein. Darüber hinaus wurde Khalifa wegen des Angriffs auf ihren Chauffeur zu drei Jahren Haft verurteilt.

Ägypten: Fast 500 Todesurteile im vergangenen Jahr

Die Moderatorin, der auf Instagram über 2,6 Millionen Menschen folgen, beteuert mehreren ägyptischen Medienberichten zufolge ihre Unschuld. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig – ihr Anwalt hat bereits Berufung angekündigt. Khalifa wurde im April 2025 verhaftet und sitzt laut Berichten noch in Haft.

Bevor das Urteil gesprochen wurde, hatte das Gericht den Großmufti Ägyptens, also den obersten und einflussreichsten islamischen Rechtsgelehrten, um eine Einschätzung gebeten. Dies ist für Fälle vorgeschrieben, in denen Angeklagten die Todesstrafe droht.

Der Fall Sarah Khalifa ist ein Beispiel für die strenge Drogenpolitik Ägyptens. Je nach Delikt reichen die Sanktionen im Land von mehrjährigen Haftstrafen und äußerst hohen Geldstrafen bis hin zu lebenslanger Haft und der Todesstrafe. Besonders hart werden wie in Khalifas Fall Schmuggel, Herstellung und Handel bestraft. Für die Herstellung oder den Import von Drogen zum Zweck des Handels sieht das Gesetz grundsätzlich die Todesstrafe und eine hohe Geldstrafe vor.

Doch auch der Drogenhandel und Besitz mit Verkaufsabsicht können mit der Todesstrafe oder lebenslanger Haft geahndet werden. Für Besitz und Konsum ohne nachgewiesene Handelsabsicht sind ebenfalls Haftstrafen vorgesehen, was gelegentlich auch Touristen zum Verhängnis wird.

Auch wenn in Ägypten regelmäßig Todesurteile verhängt werden, sorgen die wenigsten für so viel Aufmerksamkeit wie der Fall Sarah Khalifa. Im Jahr 2025 wurden laut der Menschenrechtsorganisation Amnesty International 492 Todesurteile gesprochen, von denen jedoch lediglich 23 auch vollstreckt wurden.

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„Niemand sollte über Leben und Tod entscheiden“

Innerhalb weniger Stunden nach Verkündung des Urteilsspruchs erregte der Prozess viel Aufmerksamkeit. Während die internationale Presse größtenteils nüchtern über den Prozess berichtet und sich Prominente noch in Zurückhaltung üben, erhitzen sich in den sozialen Medien bereits die Gemüter.

„Niemand sollte entscheiden, wer lebt und wer stirbt. Man kann sie ins Gefängnis stecken und die Schlüssel wegwerfen. Aber sie (Khalifa) auf diese Weise zu bestrafen, macht sie (die Justiz) nicht besser als die Angeklagte selbst“, heißt es in einem Kommentar. Ein anderer User schreibt: „Wenn Gott das Leben gegeben hat, ist er der Einzige, der das Recht hat, es wieder zu nehmen! Niemand sonst darf bestimmen, wer lebt und wer stirbt.“

Besonders viele Kommentare unter den Beiträgen von Khalifa sehen in dem Todesurteil allerdings auch eine gerechte Strafe. „Ich bin gegen die Todesstrafe. Aber sie wusste, dass sie dafür mit ihrem Leben bezahlen müsste, wenn sie in dieses ‚Geschäft‘ einsteigt. Und sie hat es akzeptiert“, lautet beispielsweise noch einer der harmloseren Kommentare.

Andere zeigen hingegen gar kein Verständnis: „Ich wäre traurig. Aber nachdem ich gehört habe, was sie getan hat, fühlte ich mich nicht mehr schlecht. Bye bye!“

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