Justiz

Gericht lehnt Antrag ab: Prozess um Nord-Stream-Anschlag wird nicht eingestellt

Die Verteidigung wollte das Verfahren gegen den angeklagten Nord-Stream-Verdächtigen einstellen lassen. Das Gericht entschied dagegen.

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Der Angeklagte muss sich vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht verantworten.

Der Angeklagte muss sich vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht verantworten.

© ZUMA Press/imago

Das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg hat am zweiten Verhandlungstag des Nord-Stream-Prozesses den Antrag der Verteidigung auf Einstellung des Verfahrens abgelehnt.

Die Vorsitzende Richterin erklärte, die Aussagefreiheit in Deutschland sei durch das Dienstrecht eines fremden Staates nicht beschränkt. „Nach deutschem Recht ist der Angeklagte nicht in seiner Verteidigung eingeschränkt“, hieß es.

Damit muss sich der 50 Jahre alte frühere Offizier einer ukrainischen Spezialeinheit weiterhin wegen der Sprengung der Ostsee-Gaspipelines verantworten.

Warum die Verteidigung ein faires Verfahren bezweifelt

Die Anwälte des Angeklagten Serhij Kusnjezow hatten argumentiert, ihr Mandant unterliege als ehemaliger Militärangehöriger einer Geheimhaltungspflicht. Er dürfe sich weder mit seinen Verteidigern besprechen noch vor Gericht aussagen, ohne in der Ukraine hohe Strafen zu riskieren.

Damit fehle ihm ein grundlegendes Mittel der Verteidigung. Ein faires Verfahren sei unter diesen Bedingungen nicht möglich, so die Verteidiger. Die Richterin wies das zurück: Nach deutschem Recht sei der Angeklagte nicht in seiner Verteidigung eingeschränkt.

Die Verteidigung griff zudem die Beweislage an. Es gebe weder Fingerabdrücke noch DNA-Spuren, die belegten, dass Kusnjezow an Bord der Segeljacht „Andromeda“ gewesen sei. Mit diesem in Rostock angemieteten Boot sollen die Täter den Sprengstoff transportiert haben.

Die Bundesanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, die gesamte Operation als Drahtzieher koordiniert zu haben. Sechs weitere Personen – darunter ein Sprengstoffexperte und vier Tiefseetaucher – sollen beteiligt gewesen sein. Kusnjezow soll spätestens am 8. September 2022 im Hafen von Wiek auf Rügen an Bord gegangen sein.

Waren die Pipelines noch zivile Infrastruktur?

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Das ist der Kern des Prozesses um den Nord-Stream-Anschlag

Im Zentrum des Verfahrens steht die Frage, ob die Nord-Stream-Leitungen zum Zeitpunkt der Sprengung am 26. September 2022 zivile Objekte waren. Nur dann greift der Vorwurf des Kriegsverbrechens wegen verbotener Methoden der Kriegsführung.

Die Verteidigung argumentierte, Russlands Präsident Wladimir Putin habe die Leitungen als politisches Druckmittel gegen die EU eingesetzt. Der Gasfluss durch Nord Stream 1 war bereits drei Wochen vor der Sprengung gestoppt worden. Nord Stream 2 war wegen des russischen Angriffskrieges nie in Betrieb gegangen. Zivile Versorgungsinfrastruktur seien die Pipelines daher nicht gewesen, so die Verteidiger.

Am 26. September 2022 detonierten in rund 80 Metern Tiefe vor der dänischen Insel Bornholm mehrere Sprengsätze. An drei der insgesamt vier Leitungsstränge entstanden vier Lecks.

Die Ermittler gehen davon aus, dass die Täter militärischen Hochleistungssprengstoff verwendeten, der unter Wasser zündet. Die Bundesanwaltschaft wirft Kusnjezow neben dem Kriegsverbrechen auch vor, eine Sprengstoffexplosion herbeigeführt, Bauwerke zerstört und öffentliche Betriebe gestört zu haben.

Festnahme an der Adria, Auslieferung nach Monaten

Kusnjezow war Ende August 2025 während eines Familienurlaubs an der italienischen Adriaküste festgenommen worden. Er wehrte sich monatelang gegen seine Auslieferung, wurde aber am 27. November 2025 nach Deutschland überstellt. Seit dem 28. November sitzt er in Hamburg in Untersuchungshaft. Der zuständige Staatsschutzsenat hat zunächst 16 Verhandlungstermine bis zum 17. Dezember angesetzt, weitere sind für Januar und Februar 2027 vorgesehen.

Die Ukraine weist eine Verwicklung offiziell zurück. Präsident Wolodymyr Selenskyj sagte im August, sein Land habe sich „niemals offiziell an irgendeiner Operation beteiligt, die mit der Sprengung von Nord Stream zu tun hatte“.

Das Oberlandesgericht lehnte zudem vor Prozessbeginn den Versuch der Betreibergesellschaften Nord Stream AG und Nord Stream 2 AG ab, sich als Nebenkläger am Verfahren zu beteiligen.

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