Der High Court in London hat eine Klage der Nord Stream AG abgewiesen. Die Betreiber der Nord-Stream-Gaspipelines hatten 2024 Klage gegen die Lloyd’s Insurance Company und die Arch Insurance eingereicht, da diese die Deckung der Schäden nach den Explosionen an den Pipelines in der Ostsee verweigert hatten. Richterin Clare Moulder wies die Klage über 580 Millionen Euro ab. In ihrer 96-seitigen Urteilsbegründung kommt Moulder zu dem Ergebnis: „Die Beschädigung der Pipelines (sowohl die Brüche als auch die Dellen) wurde direkt oder indirekt durch Krieg verursacht, geschah im Zuge von Krieg oder war eine Folge davon.“ Diese Beschädigung sei „gemäß Ausschluss 2.i der Versicherungsbedingungen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen“.
Versicherer zahlten nicht für Nord Stream
Die Versicherer hatten die Bezahlung der Schäden mit der Begründung abgelehnt, die Explosionen stünden in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Krieg Russlands gegen die Ukraine. Die Versicherungsverträge enthielten einen Kriegsausschluss, welcher Schäden infolge von Krieg oder staatlichen Gewaltakten vom Versicherungsschutz ausnimmt. Die Nord Stream AG argumentierte dagegen, die Versicherer könnten weder einen konkreten Täter noch eine staatliche Verantwortlichkeit nachweisen. Solange dies nicht gelinge, handele es sich versicherungsrechtlich um einen Sabotageakt, der grundsätzlich durch die Verträge gedeckt sei.
Hinsichtlich der Kausalität entschied das Gericht unter Anwendung früherer erstinstanzlicher Urteile, dass die Formulierung „direkt oder indirekt durch Krieg verursacht“ eine weit gefasste Betrachtung erfordere. Ein Krieg müsse nicht die Hauptursache sein. Er dürfe zwar nicht nur der historische Hintergrund sein: Er müsse ein Faktor sein, der zum Schaden beiträgt und als Ursache des Schadens „erkennbar“ oder „konkret nachweisbar“ ist.
Die Rolle der USA bei der Sprengung
Zu den möglichen Tätern hält sich das Gericht bedeckt, kommt jedoch zum Ergebnis, dass die Ukraine, Russland und die USA Motive für den Anschlag gehabt hätten. An einer Stelle zitiert das Gericht sogar die Recherchen von Seymour Hersh, wenngleich die Richterin dessen Erkenntnisse nur mit spitzen Fingern anfasst. Immerhin kommt die Richterin zu dem Ergebnis, dass, obwohl sich die USA nicht im Krieg mit Russland befänden, eine Sprengung durch die Amerikaner eine indirekte Kriegsfolge gewesen wäre und daher nicht von der Versicherung gedeckt sei.
Nord Stream-Sprengung „denkbare Aktion“
Die Richterin schreibt: „Sollten die USA die Sabotage jedoch tatsächlich durchgeführt haben, ist der kausale Zusammenhang mit dem Krieg eindeutig: Wie Dr. Less (Gutachter der Kläger, Anm. d. Red.) einräumte, stellte die groß angelegte Invasion im Jahr 2022 eine erhebliche Eskalation der bisherigen Befürchtungen dar.“ Die Motivation der USA hätte „im Wesentlichen darin bestanden, Russland mit den Konsequenzen eines fortgesetzten Krieges zu bedrohen“. Selbst wenn die ursprüngliche Entscheidung, wie eine der journalistischen Quellen - Hersh - nahelegt, „vor dem Krieg gefallen ist, hätte die Invasion laut den Aussagen von Dr. Donald (Gutachter der Beklagten, Anm. d. Red.) die Sabotage der Pipelines zu einer denkbaren Aktion gemacht“. Richterin Moulder: „Meiner Ansicht nach wäre der Krieg daher, falls die USA die Sabotage tatsächlich durchgeführt haben, eine wesentliche Ursache für ihr Handeln gewesen.“
Wer hatte ein Motiv?
Das Gericht stellte fest, dass der Krieg zwischen Russland und der Ukraine eine wesentliche Ursache für die Sabotage war, unabhängig davon, wer der konkrete Täter war. Das Gericht müsse nicht entscheiden, ob der Angriff von Russland, den Vereinigten Staaten, der Ukraine oder einem ukrainischen nichtstaatlichen Akteur verübt wurde. Alle Akteure hätten Motive für die Tat gehabt: Die Ukraine oder ukrainische Akteure als direkte Kriegsteilnehmer; Russland, um Druck auf Deutschland und Europa auszuüben; die USA im Hinblick auf den „geopolitischen Kontext“ des Kriegs.
Der Gutachter Donald, Mann mit Militär-Hintergrund
Die Richterin folgt im Wesentlichen der Einschätzung des Gutachters Dominic Donald. Donald war von den Versicherern benannt worden. Laut Gericht ist er Senior Advisor des geopolitischen Beratungsunternehmens Herminius. Donald begann seine Karriere in der britischen Armee nach einem Master-Abschluss in Oxford. Er verfasste außen- und verteidigungspolitische Leitartikel für die Times, unterrichtete Offiziere an britischen Militärakademien, und promovierte am King’s College London. Seine Analysen spielten eine entscheidende Rolle bei der Entscheidung des Gemeinsamen Kriegsausschusses, Russland und die Ukraine vor Beginn der Invasion im Februar 2022 auf seine Liste für jene Gebiete zu setzen, für die Versicherungen keine Haftung übernehmen dürfen.
Theorie über Russland als Täter
Nord Stream attackierte den Gutachter und warf ihm vor, er sei kein Osteuropa- oder Russlandexperte und habe keine wissenschaftlichen Veröffentlichungen zur Ukraine oder zu Nord Stream vorzuweisen. Richterin Moulder räumte zwar ein, Donald sei zwar kein Spezialist für die Ukraine oder Nord Stream, sein Gutachten erscheine jedoch glaubwürdig. Donald lieferte eine interessante Begründung, warum Russland als Täter infrage komme: Russland habe „alle ihm zur Verfügung stehenden Druckmittel“ einsetzen wollen, um „die Gasversorgung weiterhin nach Belieben zu steuern“. Nachdem dies nicht gelungen sei, könnte Moskau zum „Konzept der Uravnilowka oder ,Nivellierung‘“ übergegangen sein, „das in der russischen Entscheidungsfindung eine Rolle spielt“. Dieses Konzept bedeute, so Donald laut Urteil, „dass man etwas zerstören sollte, von dem man keinen Nutzen mehr hat, um anderen jeglichen Nutzen zu verweigern – selbst wenn dies einem selbst mehr Schaden zufügt, als wenn man nichts täte“.
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