Meeresverschmutzung

Nordsee: Bundespolizei filmt mit Drohne Tanker-Crew bei illegaler Müllentsorgung

Ein liberianischer Frachter kippt Abfälle einfach ins Meer. Erst die Luftaufnahmen bringen den Kapitän zum Geständnis.

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Die Bundespolizei ertappte einen Tanker bei der illegalen Müllentsorgung in der Nordsee.

Die Bundespolizei ertappte einen Tanker bei der illegalen Müllentsorgung in der Nordsee.

© Sina Schuldt/dpa

Ein liberianischer Tanker ist in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone in der Nordsee bei der illegalen Entsorgung von Müll erwischt worden. Die Bundespolizei dokumentierte den Vorfall mit einer Drohne und leitete den Fall an das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) weiter.

Wie die Bundespolizei mitteilte, griff das Einsatzschiff BP83 „Bad Düben“ den Tanker am fünften Juli auf. Das Schiff hatte zuvor den Nord-Ostsee-Kanal befahren und war der Leitstelle durch abweichende Fahrmanöver im Bereich kritischer maritimer Infrastruktur aufgefallen. Daraufhin sei das Einsatzschiff zur Kontrolle entsandt worden.

Drohne zeichnete Müllentsorgung auf

Von Bord der „Bad Düben“ sei zunächst eine Drohne gestartet worden, um den Tanker aus der Luft zu beobachten, teilte die Bundespolizei mit. Beim Überflug des inzwischen treibenden Schiffes habe die Drohne aufgezeichnet, wie die Besatzung den Inhalt mehrerer Müllsäcke über Bord entleerte.

Über den Seefunk befragt, habe die Besatzung zunächst bestritten, Substanzen ins Meer geleitet zu haben. Nach der Konfrontation mit den Drohnenaufnahmen habe der Kapitän eingeräumt, dass ein Besatzungsmitglied zerkleinerte Lebensmittelabfälle entsorgt habe, hieß es weiter. Auf den Aufnahmen sei zudem zu erkennen gewesen, dass weiterer Müll verbotenerweise auf dem Oberdeck lagerte.

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Verstoß gegen internationales Abkommen

Nach Angaben der Bundespolizei stellt das Vorgehen einen Verstoß gegen Anlage 5 des internationalen Übereinkommens zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe (MARPOL) dar. Die Besatzung sei verwarnt und eine ordnungsgemäße Einlagerung des restlichen Mülls angeordnet worden. Für die weitere Verfolgung sei ein IMO-Report für das BSH in Hamburg erstellt worden.

Grundsätzlich dürfen Schiffe zerkleinerte Lebensmittel unter bestimmten Auflagen ins Meer entsorgen. Dies ist laut Bundespolizei aber nur während der Fahrt auf der Kurslinie und mit einer festgelegten Entfernung zum Festland erlaubt. Nord- und Ostsee gelten als schützenswerte Sondergebiete. Nach Angaben des NDR wurden im Jahr 2025 bereits mehr als 100 Umweltverschmutzungen in Nord- und Ostsee festgestellt.

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