Gegen eine weitere mutmaßliche Unterstützerin des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU), Susann E., ist Anklage vor dem Oberlandesgericht Dresden erhoben worden. Wie der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag mitteilte, wird der Frau neben der Beihilfe zur besonders schweren räuberischen Erpressung nun auch die Unterstützung der terroristischen Vereinigung NSU in drei Fällen zur Last gelegt.
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe ließ nach Angaben vom Dienstag die Anklage des Generalbundesanwalts gegen Susann E. insgesamt zu und eröffnete das Strafverfahren vor dem Oberlandesgericht. Dieses hatte die Anklage zuvor nur teilweise zugelassen und den Fall an das Landgericht Zwickau verwiesen.
Susann E. soll seit 2007 vom Leben des NSU im Untergrund gewusst haben
Obwohl E. mit der NSU-Mittäterin Beate Zschäpe befreundet war, sah das Oberlandesgericht keine hinreichenden Indizien dafür, dass E. auch von den Morden des NSU wusste. Der Generalbundesanwalt wandte sich an den BGH, der die Lage anders beurteilte als das Dresdner Gericht. In seiner vorläufigen Bewertung sah er einen hinreichenden Tatverdacht. Der Anklage zufolge soll E. spätestens seit 2007 gewusst haben, dass das NSU-Trio Zschäpe, Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos im Untergrund lebte.
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Die Angeklagte soll „durch drei Handlungen die Zwecke und die Tätigkeit des NSU“ gefördert haben. Sie sei zum einen hinreichend verdächtig, ihre Krankenversichertenkarte der mittlerweile rechtskräftig verurteilten Beate Zschäpe für medizinische Behandlungen unter falscher Identität überlassen zu haben. Des Weiteren soll sie, zusammen mit ihrem ebenfalls rechtskräftig verurteilten Ehemann, dem zwischenzeitlich verstorbenen Uwe Böhnhardt sowie Zschäpe gültige Bahncards der Deutschen Bahn verschafft haben, die auf das Ehepaar ausgestellt, indes mit Lichtbildern der beiden Begünstigten versehen gewesen seien. Schließlich soll die Angeklagte in die Anmietung eines Wohnmobils eingebunden gewesen zu sein, welches Böhnhardt und der gleichfalls verstorbene Mundlos genutzt hätten, um ihren letzten Raubüberfall zu begehen.
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