BRANDENBURG/HAVEL. Im Fall des Übergriffs auf den Deutsch-Äthiopier Ermyas M. bleibt der Hauptverdächtige Björn L. (29) weiter in Haft. Das brandenburgische Oberlandesgericht (OLG) in Brandenburg/Havel lehnte eine Haftbeschwerde von Matthias Schöneburg, dem Verteidiger von Björn L., ab. "Dagegen spreche auch nicht die Benennung eines weiteren angeblichen Täters in der Schweiz, da dieser bislang noch nicht befragt worden ist", teilte der 1. Strafsenat des OLG mit. Björn L. sei weiterhin dringend tatverdächtig, bei einer Freilassung bestehe Flucht- und Verdunklungsgefahr, befanden die Richter. Die Richter betonten zudem den fremdenfeindlichen Aspekt der Tat: "Das fremdländische Aussehen des Opfers soll für den Tatentschluss mit ursächlich gewesen sein", heißt es in der Ablehnung der Haftbeschwerde.Dem Beschuldigten Björn L. und einem mutmaßlichen Mittäter wird vorgeworfen, in der Nacht zum Ostersonntag massiv auf Ermyas M. eingeschlagen zu haben. Mit schweren Kopfverletzungen schwebte er lange in Lebensgefahr. Derzeit wird er in einer Reha-Klinik stationär behandelt.Rechtsanwalt Schöneburg bestritt eine mögliche Flucht- und Verdunklungsgefahr bei seinem Mandanten. Björn L. sei in seine Familie eingebunden und habe eine feste Freundin. Auch eine Verdunklungsgefahr sieht Schöneburg nicht: "Schon der Generalbundesanwalt hatte seinerzeit erklärt, dass die Ermittlungen so gut wie abgeschlossen seien. Was soll mein Mandant da noch verdunkeln?" Doch die OLG-Richter befürchten, dass Björn L. "auf Zeugen und andere Beweismittel unlauter einwirken könne".In der Schweiz wurde nach Informationen der Berliner Zeitung unterdessen der neue Zeuge vernommen, der sich selbst des Übergriffs auf Ermyas M. bezichtigt. "Die Kantonspolizei Luzern wurde mit dem Vollzug des Rechtshilfeersuchens der Potsdamer Staatsanwaltschaft beauftragt", teilte Richard Huwiler von der Kantonspolizei mit. Demnach suchte ein höherer Polizeibeamter den 27-jährigen Marco Sch. auf, um ihm den Fragenkatalog der Potsdamer Behörde vorzulegen. Mithilfe des Fragenkatalogs sollen die genauen Umstände des angeblichen Potsdam-Aufenthaltes von Marco Sch. zu Ostern geklärt und die Angaben des gebürtigen Potsdamers auf ihre Glaubwürdigkeit hin geprüft werden.
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