Ärzte, die in einer Pandemie vom Staat angeordnete Schutzimpfungen durchführen, sind laut einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) „Erfüllungsgehilfen“ des „Hoheitsträgers“. Im Falle eines Impfschadens kann ein geschädigter Patient nicht den behandelnden Arzt belangen, sondern nur versuchen, vom Staat eine Entschädigung zu erhalten. Für den Medizinrechtler Christian Becker aus Trier hat das BGH-Urteil weitreichende Folgen. Er sagte der Berliner Zeitung: „Damit wird jedem Arzt seine ureigenste Verantwortung abgenommen.“ Auch andere private Berufe und privatwirtschaftliche Unternehmen, die im Auftrag des Staates tätig werden, können künftig demnach kaum noch für Schäden haftbar gemacht werden, die sie möglicherweise verursacht haben.
Recht
Oberstes Gericht: Ärzte waren in Corona „Erfüllungsgehilfen“ des Staats
Ein beklemmendes Urteil zeigt: Wer im Auftrag des Staats tätig wird und andere schädigt, muss keine Folgen befürchten. Mit Corona kam es noch dicker.
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8. September 2021: Lothar H. Wieler, Präsident des Robert Koch-Instituts, mit einem Vergleich der Hospitalisierungsinzidenz bei geimpften und ungeimpften bei der Bundespressekonferenz zum Thema Impfkampagne gegen Corona Berlin Berlin Deutschland.
© Political-Moments/imago
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