Zwei vom Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte (KRiStA) begleitete Verfahren werfen Fragen zum Vorgehen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) auf. In beiden Fällen ging es um Beschwerden gegen deutsche Corona-Maßnahmen. Der Gerichtshof erklärte die Klagen für unzulässig. Eine inhaltliche Prüfung fand nicht statt. Nach Ansicht des Gerichts kam keine Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) in Betracht.
Grundrechte auf dem Prüfstand
Ohne Prüfung: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte weist Corona-Beschwerden ab
Zwei Corona-Klagen scheiterten in Straßburg und werfen die Frage auf, wie wirksam der Grundrechtsschutz in der Corona-Krise tatsächlich war. Ein Gastbeitrag des Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte.
Thomas Wagner
5 Min
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