Claudia Jeschke kann es nicht begreifen. Ihr Mann ist vor wenigen Wochen an einer Hirnblutung gestorben. Er hinterließ eine Patientenverfügung. Darin hatte er festgehalten, im Falle seines Ablebens Organe spenden zu wollen. „Alle Punkte in der Verfügung wurden berücksichtigt, nur diese eine Sache ging nicht“, sagt die Witwe.
Beide Nieren und die Leber hätten transplantiert werden können, urteilten die behandelnden Ärzte. Doch Claudia Jeschkes Mann erfüllte nicht alle Kriterien eines Hirntods. Der Katalog, der diese Kriterien enthält, umfasst an die 30 Seiten. Nur wenn sie alle gegeben sind, dürfen Organe entnommen werden.
Organspendetag
Organspende nach Herz-Kreislauf-Tod: Kann diese Debatte jetzt alles verändern?
Ein Berliner wollte nach seinem Tod Organe spenden. Trotz Patientenverfügung ging dies nicht. Ein typischer Fall? Das Deutsche Herzzentrum der Charité stößt eine Debatte an.
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Der Eingang zum Campus Virchow-Klinikum mit dem Deutschen Herzzentrum der Charité. Die Mediziner wollen mehr Organspenden erreichen.
© Soeren Stache/dpa
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