Lobbyismus

Klage wegen Lobbyismus: Die CDU gewährt Unternehmen weiterhin Zugang zum Parteivorstand

Das Parteigericht weist eine noch nie dagewesene Klage eines Mitgliedes ab. Der private Verein Wirtschaftsrat darf weiter an den CDU-Vorstandssitzungen teilnehmen.

Christine Dankbar
Christine Dankbar
4 Min
Friedrich Merz, Vorsitzender der CDU, im vergangenen Jahr beim Wirtschaftstag des CDU-Wirtschaftsrates. 

Friedrich Merz, Vorsitzender der CDU, im vergangenen Jahr beim Wirtschaftstag des CDU-Wirtschaftsrates. 

© Bernd von Jutrczenka

Die CDU-Bundespartei ermöglicht Wirtschaftsunternehmen weiterhin einen bevorzugten Zugang zu ihren Parteigremien. Der sogenannte Wirtschaftsrat, ein eingetragener Verein, der allerdings kein Parteigremium ist, hat direkten Zugang zum Parteivorstand.

Dagegen hatte vor einigen Wochen ein CDU-Mitglied vor dem Parteigericht geklagt – vergeblich. Der Student Lukas Neite hatte die Klage eingereicht und sie Anfang März auch in einer mündlichen Verhandlung vor dem Bundesparteigericht dargelegt. Konkret ging es darum, ob die Präsidentin des Wirtschaftsrats, Astrid Hamker, auch weiterhin an den Sitzungen des Bundesvorstandes teilnehmen darf.

Neite war nach eigenen Angaben vor anderthalb Jahren in die CDU eingetreten, um sie zu erneuern, wie er sagt. Eines der größten politischen Probleme sei die Klimakrise, so Neite. Der privilegierte Zugang von Wirtschaftsunternehmen zu Parteigremien bremse die CDU in ihrer Klimapolitik.

Daher seine Klage, die es in der CDU zuvor noch nie gegeben hat: Ein einfaches Mitglied verklagt den Bundesvorstand wegen Lobbyismus. Entsprechend schwer taten sich die Beteiligten. Eigentlich sollte nach der mündlichen Verhandlung schnell entschieden werden, doch dann dauerte es mehr als sechs Wochen, bis Neite das Urteil erhielt.

Darin ist auf zehn Seiten festgehalten, dass die CDU „befugt ist, die Präsidentin des Wirtschaftsrats der CDU e.V. als Gast zu allen Sitzungen des Bundesvorstands einzuladen“. Was nach unverbindlicher Gastfreundschaft klingt, ist ein handfestes Privileg, das der Wirtschaftsverein genießt. So hat der Bundesvorstand im Februar 2022 beschlossen, dass Astrid Hamker „zu sämtlichen Vorstandsitzungen in der laufenden Legislaturperiode“ Zugang habe. Sie darf damit an den Beratungen teilnehmen, ohne selbst in eine Parteifunktion gewählt zu sein.

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Das Parteigericht wies die Klage nun ab, weitgehend aus formalen Gründen. Der Kläger sei nicht persönlich in seinen Rechten verletzt. Da er weder Parteitagsdelegierter noch an der Wahl des Bundesvorstandes mitgewirkt habe, berührten ihn dessen Entscheidungen lediglich in seiner Stellung als einfaches Mitglied. „Die Frage, ob diese Entscheidung des Bundesvorstandes (...) unzulässig war, betrifft (...) nicht den Bereich, in dem der Antragsteller auf Grund seiner unmittelbaren Willensbildung berufen ist“, heißt es in dem Urteil.

Man könnte auch etwas zugespitzter sagen: Neite als einfaches Mitglied ist zu unwichtig, um Entscheidungen an der Parteispitze zu hinterfragen. Zudem sei der Gaststatus für die Vereinspräsidentin mit keinen weitergehenden Rechten verbunden. 

Die Organisation Lobbycontrol wies bereits vor zwei Jahren darauf hin, dass der Wirtschaftsrat der CDU, anders als sein Name es suggeriere, kein CDU-Parteigremium, sondern ein unternehmerischer Berufs- und Lobbyverband sei. Dennoch agiere er de facto wie ein Parteigremium, allerdings ohne dessen Offenlegungspflichten etwa in Sachen Finanzen zu unterliegen.

Das widerspricht laut einem von Lobbycontrol beauftragten Rechtsgutachten auch dem Parteigesetz und der Partei-Satzung. Das stellt nun auch das Parteigericht als „vertretbare Rechtsauffassung“ dar. Lobbycontrol wertet das Urteil daher als Teilerfolg. 

Der Wirtschaftsrat der CDU ist ein bundesweit organisierter unternehmerischer Berufsverband mit derzeit über 12.000 Mitgliedern. „Der Verband dient als Forum, um Interessen von Großunternehmen zu bündeln, auf eigenen Veranstaltungen vorzustellen und schließlich bei der CDU durchzusetzen“, sagt Christina Deckwirth von Lobbycontrol. "Wir werden nun weitere Schritte prüfen – einschließlich der Unterstützung weiterer Klagen."

Bei der CDU zuckt man angesichts der Vorwürfe nur mit den Schultern. Dort verweist man darauf, dass Lobbycontrol dem liberalen Unternehmertum ohnehin kritisch gegenüberstehe. Zudem gebe es außer der Präsidentin des Wirtschaftsrates noch viele weitere ständige Gäste im Bundesvorstand – unter anderem auch aus den Gewerkschaften.

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