Der Verkauf von Lachgas in Kartuschen ist seit Sonntag weitgehend eingeschränkt. Die neue Regelung soll vor allem dem Gesundheitsschutz dienen: Weil das Gas als Partydroge genutzt wird, dürfen Minderjährige nun bundesweit kein Lachgas mehr erwerben oder besitzen.
Jugendschutz
Partydroge Lachgas: Ab jetzt kein Verkauf an Minderjährige mehr
Lachgas darf ab sofort nur noch eingeschränkt verkauft werden. Für Minderjährige ist der Kauf der Partydroge verboten. Was die neue Regelung für Verbraucher und Handel bedeutet.
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Schluss mit lustig – der Verkauf von Lachgas ist ab heute stark eingeschränkt.
© Julian Stratenschulte
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