Pflegereform 2027

Pflegereform auf Kosten Kinderloser: So darf die Regierung das Finanzloch nicht stopfen

Kinderlose sollen stärker für die Pflegeversicherung zahlen. Doch ein strukturelles Finanzloch darf der Staat nicht auf ihre Kosten stopfen. Ein Kommentar.

Katharina Erschov
Katharina Erschov
4 Min
Laut Statistischem Bundesamt wird ein Großteil der Pflegebedürftigen in Deutschland durch Angehörige gepflegt.

Laut Statistischem Bundesamt wird ein Großteil der Pflegebedürftigen in Deutschland durch Angehörige gepflegt.

© IMAGO

Der Pflegeversicherung fehlt Geld. Einen Teil der Lücke sollen nun ausgerechnet Kinderlose schließen – darunter junge Erwachsene, die noch Jahrzehnte lang Beiträge zahlen werden.

Für sie steigt der Zuschlag zur Pflegeversicherung nach dem jüngst vom Kabinett beschlossenen Entwurf zum 1. Januar 2027 um 0,3 Prozentpunkte: von derzeit 0,6 auf 0,9 Prozent.

Bei einem Bruttolohn von 4000 Euro läge der eigene Pflegebeitrag für Kinderlose ab 2027 bei 108 Euro im Monat. Gegenüber heute sind das zwar nur zwölf Euro mehr. Über mehrere Jahre summiert sich die Belastung aber deutlich: Wer – wie im Entwurf vorgesehen – ab dem 23. Lebensjahr den Kinderlosenzuschlag zahlt und mit 30 sein erstes Kind bekommt, hat bis dahin mehr als 1000 Euro zusätzlich in die Pflegeversicherung gezahlt.

Beiträge steigen, obwohl die eigentliche Kostenwelle noch bevorsteht

Und hier zeigt sich die Schieflage der Regelung. Sie trifft auch junge Erwachsene, deren Kinderlosigkeit noch keine endgültige Lebensentscheidung sein muss, sondern schlicht Ausdruck ihrer Lebensphase sein kann. Die Beitragserhöhung trifft sie aber gerade dort, wo Vermögensaufbau und die Familienplanung erst beginnen. Dass der Entwurf hier keine Unterschiede zwischen jüngeren und älteren Beitragszahlern macht, ist ein echter Schwachpunkt.

Das Argument der Generationengerechtigkeit wiegt umso schwerer, weil Jüngere die demografische Belastungsprobe noch vor sich haben, wenn die geburtenstarken Jahrgänge ins Pflegealter gelangen. Die vollumfänglichen Folgen einer alternden Gesellschaft werden erst in den 2050er-Jahren sichtbar sein.

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Bemerkenswert ist auch die Verteilung der Lasten. Der reguläre Pflegebeitrag von 3,6 Prozent wird außerhalb Sachsens grundsätzlich hälftig von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gestemmt. Den Kinderlosenzuschlag tragen Beschäftigte zwar schon heute allein, allerdings nicht in der Höhe, wie sie jetzt angedacht wird.

Außerhalb Sachsens zahlt ein kinderloser Arbeitnehmer künftig 2,7 Prozent selbst. Bei einem Elternteil mit einem Kind bleibt es bei 1,8 Prozent – der Arbeitnehmeranteil eines Kinderlosen liegt damit um die Hälfte höher. Wenn der Gesetzgeber aus Kinderlosigkeit eine zusätzliche finanzielle Leistungsfähigkeit ableitet, ist schwer nachvollziehbar, warum der Zuschlag allein von den Arbeitnehmern getragen werden soll.

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BVerfG: Kinderlosenzuschlag grundsätzlich zulässig

Selbstverständlich kostet das Kinderkriegen Geld. Nicht selten schmälert es in unserer Gesellschaft sogar berufliche Chancen, führt zu Erwerbsnachteilen – insbesondere von Frauen. Genau diese ökonomische Belastung soll durch den Kinderlosenzuschlag ausgeglichen werden.

Nicht zuletzt hat auch das Bundesverfassungsgericht den Kinderlosenzuschlag grundsätzlich für zulässig erklärt. Schließlich lebt ein Umlagesystem, wie es die Pflegeversicherung ist, davon, dass Lasten solidarisch verteilt werden.

Dennoch wirkt die Erhöhung des Kinderlosenzuschlags alles andere als solidarisch: Ein strukturelles Finanzierungsproblem der Pflegeversicherung wird auf jüngere Beitragszahler abgewälzt und durch zusätzliche Beiträge Kinderloser gedeckt.

Kinder übernehmen häufig Pflege – Kinderlose können darauf nicht in gleicher Weise bauen

Die Rechnung des Kabinetts betrachtet außerdem nur eine Seite des Generationenvertrags, wenn es Kinderlose stärker zur Kasse bittet. Kinder sind nicht nur künftige Beitragszahler, sondern häufig auch diejenigen, die ihre Eltern im Alter unterstützen oder selbst die Pflege übernehmen. Das spiegelt gerade die Realität in Deutschland wider, wo ein Großteil der Pflegebedürftigen von Angehörigen gepflegt wird.

Kinderlose können auf ein solches familiäres Netz jedenfalls nicht in gleicher Weise im Alter zurückgreifen. Zugleich werden Eltern mit mehreren Kindern bereits heute ab dem zweiten Kind weiter entlastet. Für das zweite bis fünfte Kind unter 25 Jahren sinkt der eigene Beitrag zur Pflegeversicherung jeweils um 0,25 Prozentpunkte.

Reformen sollten deshalb nicht nur nach neuen Einnahmen suchen, sondern auch danach fragen, warum die Ausgaben der Pflegeversicherung so stark steigen. Experten weisen darauf hin, dass dahinter längst nicht nur der demografische Wandel steckt.

Dass Eltern entlastet werden, ist richtig und verfassungsrechtlich anerkannt. Aber daraus folgt nicht, dass Kinderlose bei jedem neuen Finanzloch stärker zur Kasse gebeten werden sollten. Wer die Pflegeversicherung dauerhaft stabilisieren will, muss ihr Finanzierungsproblem lösen – und darf es nicht einfach an die nächste Beitragsgruppe weiterreichen.

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