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Pflegereform: Was sich für pflegende Angehörige in Berlin ändert

Die Rentenbeiträge bleiben, doch der Weg zum Pflegegrad wird steiler. Was Familien vor dem Jahreswechsel noch erledigen sollten.

5 Min
Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) im Bundestag mit seiner Amtsvorgängerin, Kanzleramtsministerin Nina Warken (CDU).

Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) im Bundestag mit seiner Amtsvorgängerin, Kanzleramtsministerin Nina Warken (CDU).

© Christoph Soeder/dpa

Nach langem Streit zwischen Union und SPD hat das Bundeskabinett am Mittwoch die Pflegereform von Gesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) beschlossen. Nachgelegt hat die Regierung vor allem auf der Einnahmenseite: Kinderlose sollen deutlich mehr zahlen, wie das Bundesgesundheitsministerium mitteilte.

Für die rund 212.000 Pflegebedürftigen in Berlin bleibt vorerst alles, wie es ist. Der Entwurf muss noch durch Bundestag und Bundesrat, die SPD hat angekündigt, in den Beratungen nachbessern zu wollen. In Kraft treten soll die Reform zum 1. Januar 2027. Bis dahin gelten Pflegegeld, Entlastungsbetrag und alle anderen Leistungen unverändert.

Was sich für Pflegebedürftige und Angehörige ändert

Ein zentraler Punkt für pflegende Angehörige steht nicht mehr zur Disposition. Die Pflegeversicherung übernimmt nach Angaben des Ministeriums weiterhin ihre vollen Rentenbeiträge. Die im Juni geplante Kürzung auf 70 Prozent in bestimmten Fällen ist vom Tisch.

Das Pflegegeld bleibt erhalten und steigt. Laut Kabinettsentwurf erhalten Pflegebedürftige in Pflegegrad 2 von 2027 an 380 statt 347 Euro im Monat, in Pflegegrad 3 sind es 630 statt 599 Euro, in Pflegegrad 4 dann 890 statt 800 Euro und in Pflegegrad 5 1080 statt 990 Euro. Auch die Sachleistungen für Pflegedienste steigen, in Pflegegrad 2 etwa von 796 auf 890 Euro. Dafür entfällt die für 2028 vorgesehene Erhöhung aller Leistungen. Von 2029 an werden die Beträge jährlich an die Kerninflation angepasst.

Neu ist das Überbrückungsbudget: Fällt die pflegende Person etwa durch Krankheit oder einen Unfall aus, kann es für Notdienste ambulanter Pflege oder für Kurzzeitpflege eingesetzt werden. Von 2028 an soll es zudem Akut-Kurzzeitpflegeplätze geben.

Ein Pflegegrad wird schwerer zu erreichen sein. Die Punktgrenzen bei der Begutachtung sollen zum 1. Januar 2027 steigen: für Pflegegrad 1 von 12,5 auf 15 Punkte, für Pflegegrad 2 von 27 auf 30 und für Pflegegrad 3 von 47,5 auf 50 Punkte. Die Grade 4 und 5 bleiben unverändert. Das Ministerium rechnet damit, durch die neue Begutachtung 2027 rund 1,3 Milliarden Euro zu sparen, 2030 bereits 4,2 Milliarden Euro. Für alle, die bereits einen Pflegegrad haben, gilt nach Angaben des Ministeriums Bestandsschutz.

Pflegegrad 1 verliert den Entlastungsbetrag. Die 131 Euro im Monat sollen laut Kabinettsentwurf entfallen. Stattdessen erhalten die Betroffenen Beratung und Präventionsangebote, von 2029 an auch eine neue Pflegebegleitung. In den Pflegegraden 2 bis 5 geht der Entlastungsbetrag in einem neuen Sozialraumbudget auf, für Pflegebedürftige unter 25 Jahren mit bis zu 300 Euro im Monat. Bezahlt werden können damit wie bisher anerkannte Alltagshilfen und Nachbarschaftshilfe.

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Für Familien, die ohne Pflegedienst pflegen, kommt eine neue Pflicht hinzu. Wer Pflegegeld bezieht, muss laut Kabinettsentwurf von 2029 an einmal im Jahr eine Pflegebegleitung zu Hause in Anspruch nehmen. Andernfalls wird das Pflegegeld gekürzt, im Wiederholungsfall kann die Kasse es entziehen.

Der Beitragssatz für Kinderlose steigt 2027 von 4,2 auf 4,5 Prozent. Die Beitragsbemessungsgrenze soll um 300 Euro im Monat erhöht werden, Gutverdiener zahlen somit mehr. Von 2028 an soll zudem für bislang beitragsfrei mitversicherte Ehe- und Lebenspartner ein Zuschlag von 0,52 Prozent fällig werden. Ausgenommen sind nach Angaben des Ministeriums unter anderem pflegende Angehörige. Ebenfalls ab 2028 sollen Arbeitgeber von Minijobbern erstmals Pflegebeiträge zahlen.

Was Angehörige jetzt tun können

Wer für einen Angehörigen ohnehin einen Pflegegrad beantragen will, sollte das noch in diesem Jahr tun. Bis Ende 2026 gelten die niedrigeren Punktgrenzen, und wer bereits eingestuft ist, genießt Bestandsschutz. Der Schutz gilt allerdings für den Pflegegrad, nicht für jede Leistung: Ob Menschen mit Pflegegrad 1 den Entlastungsbetrag ab 2027 behalten, ist noch offen. Auch ein Antrag auf Höherstufung lohnt sich noch in diesem Jahr, wenn sich der Zustand verschlechtert hat. Leistungen gibt es ab dem Monat des Antrags.

Wer Pflegegrad 1 hat, sollte die 131 Euro im Monat in diesem Jahr nutzen, statt sie anzusparen. Ob übrig gebliebene Beträge nach der Reform noch abgerufen werden können, ist offen. In Berlin lässt sich der Betrag für vom Land anerkannte Alltagshilfen einsetzen, auch für ehrenamtliche Nachbarschaftshilfe.

Diejenigen, die mit einer Einstufung nicht einverstanden sind, können innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Das lohnt sich insbesondere dann, wenn die Punktzahl knapp unter einer Schwelle liegt.

Die 36 Berliner Pflegestützpunkte beraten kostenlos und unabhängig, auch zu den Folgen der Reform. Das gemeinsame Servicetelefon ist montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr unter 0800 59 500 59 erreichbar.

So geht es weiter

Als Nächstes berät der Bundestag den Entwurf, danach der Bundesrat. Damit die Reform zum Jahreswechsel greift, bleibt dafür wenig Zeit. Die grundlegenden Fragen hat die Koalition ausgeklammert, etwa die Begrenzung der Eigenanteile im Heim, die die SPD gefordert hatte. Eine Strukturkommission soll von Oktober an Vorschläge für eine weitere Reform erarbeiten, wie Linnemann nach der Kabinettssitzung ankündigte. Laut Gesetzentwurf sollen ihre Vorschläge von Juli 2027 an umgesetzt werden.

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