Der Ausbrecher aus der Jugendstrafanstalt Plötzensee ist tatsächlich über die Mauer gesprungen. Aufseher entdeckten an der sechs Meter hohen Wand Blut und Stoffreste, die von Mike M.. stammen. Er prallte bei seinem Riesensatz offenbar mit einem Knöchel gegen den Beton. Sollte er wieder gefasst werden, muss er allerdings keine rechtlichen oder finanziellen Konsequenzen wegen seines Ausbruchs befürchten. Fliehen aus dem Gefängnis ist keine Straftat. Geflohen ist der 20-Jährige offenbar aus purer Verzweiflung. Er saß erst seit Mittwoch vergangener Woche wegen Betrugs und Fahrens ohne Führerschein in der Anstalt ein.Freunde von Mike waren überrascht, als sie erfuhren, dass Mike M. von einem acht Meter hohen Gebäude über eine fünf Meter entfernte Mauer gesprungen sein soll. "Es gibt keinen unsportlicheren Menschen als Mike", sagte ein Bekannter. "Er muss Todesangst gehabt haben. Er ist kein Held." Auch die Anstaltsleitung, Wärter und Insassen des Gefängnisses hatten diese Version zunächst bezweifelt.Doch Mike M. habe unter allen Umständen aus dem Gefängnis raus gewollt, sagte sein Bekannter der Berliner Zeitung. Mike M. soll im Gefängnis als Weichei gehänselt worden sein. Er habe sehr gelitten, habe oft Tränen in den Augen gehabt und keine Kontakte zu Mithäftlingen, hieß es. Sein größter Wunsch ist es, bei der Geburt seines Kindes in einem halben Jahr dabei zu sein. "Dann stellt er sich bestimmt."In diesem Fall - oder falls Mike M. wieder gefasst wird - muss er lediglich damit rechnen, dass er keine Hafterleichterung erhält und auch nicht vorzeitig entlassen wird, weil die Anstaltsleitung ihm den Ausflug kaum verzeihen wird. Die Kosten für die Fahndung, die Mike M. verursacht hat, muss er nicht bezahlen - auch nicht, wenn dabei Hubschrauber oder Schiffe eingesetzt worden wären. Schließlich ist es der Staat, der dafür sorgen muss, dass seine Verurteilten sicher verwahrt werden und die Öffentlichkeit vor ihnen geschützt wird, heißt es aus dem Polizeipräsidium.Abseilen wird teuerHätte der 20-Jährige allerdings bei seiner Flucht ein Bettlaken zum Abseilen benutzt oder einen Nagel in die Gefängnismauer geschlagen, könnte er wegen Sachbeschädigung belangt und dann zur Kasse gebeten werden. Stiehlt er auf seiner Flucht ein Auto, ist er wegen Diebstahls dran.In der Justizbehörde rätselt man indes weiter, wie der spektakuläre Ausbruch gelingen konnte. "Wir schließen nicht aus, dass der Gefangene Hilfe von außen hatte", sagte Justizsprecherin Andrea Boehnke der Berliner Zeitung. Anhaltspunkte für Hilfe von innen gebe es dagegen nicht. Um Nachahmungtäter abzuschrecken, wurde bereits am Donnerstag auf allen Dächern der Haftanstalt Stacheldraht verlegt. Personelle Konsequenzen soll es aber nicht geben.
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