Bürokratie

Verpackungsverordnung der EU: Dresdner Händler stoppt Versand ins Ausland

Die neue EU-Verpackungsverordnung PPWR verpflichtet Direktverkäufer zur Benennung von Bevollmächtigten in jedem EU-Land. Wie die neue Regelung Händler ausbremst.

3 Min
Müsste in jedem EU-Land einen Bevollmächtigen benennen: Für Händler Andre Hörner ist der damit verbundene Aufwand zu groß.

Müsste in jedem EU-Land einen Bevollmächtigen benennen: Für Händler Andre Hörner ist der damit verbundene Aufwand zu groß.

© Sachsen Fernsehen

Seit dem 12. August gilt in der Europäischen Union die neue Verpackungsverordnung PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation). Sie soll Verpackungsmüll reduzieren, das Recycling fördern und die Kreislaufwirtschaft stärken. Doch für kleinere Unternehmen, die grenzüberschreitend direkt an Endkunden verkaufen, bringt die Verordnung eine Pflicht mit sich, die einige Händler zum Rückzug aus einzelnen EU-Märkten bewegt.

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