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Zur dänischen Entschuldigung für die Abschiebung von 21 Juden während der NS-Zeit schreibt in Kopenhagen "Politiken": In seiner Rede zum 60. Befreiungs-Jubiläum gab der dänische Ministerpräsident Anders Fogh Rasmussen eine offizielle Entschuldigung für die Abschiebung von 21 geflüchteten deutschen Juden ab. Sie wurden wider besseres Wissen um die dortigen Verhältnisse an Deutschland ausgeliefert. In Frankreich ging die Zusammenarbeit zwischen der Besatzungsmacht und örtlichen Behörden auf bestimmten Gebieten und auch ideologisch viel weiter. Das dänische Beispiel wirkt deshalb vergleichsweise bescheiden. Tausende französischer und nach Frankreich geflüchteter deutscher Juden wurden in Lager gesperrt und dann in den sicheren Tod in den Konzentrationslagern der Nazis geschickt. Der dänische Regierungschef entschied sich klugerweise dafür, vor der eigenen Tür zuerst zu kehren. Die Franzosen müssen sich selbst mit ihr schwierigen Vergangenheit auseinander setzen.Einen kritischen Blick auf die aktuelle Steuerdiskussion wirft der "Kölner Stadt-Anzeiger"Man wird das Gefühl nicht los, dass es bestenfalls noch am Rande um die eigentliche Sache geht. Arbeitsplätze? Steuersenkungen? Investitionen? Wen interessiert es, wenn man sich den Tag so wunderbar mit parteitaktischen Machtspielchen vertreiben kann? Die Union vermag einer zügigen Umsetzung der im Kern unstrittigen Steuerpläne nicht zuzustimmen. Unterdessen schlingert die SPD zwischen Agenda-Politik und Kapitalismuskritik. Glaubwürdigkeit? Prinzipien? Fehlanzeige. Wenn die nächste Debatte um Politikmüdigkeit und Protestwähler anhebt, sollte man sich an den Mai 2005 erinnern.Das Münchner Urteil gegen den Rechtsradikalen Martin Wiese erinnert an das Münchner Urteil gegen Adolf Hitler im Jahre 1924, meinen dieEs gab schon einmal einen spektakulären Prozess gegen einen Nazi und seine Truppe in München. Bei der Urteilsverkündung jubelten die Gesinnungsfreunde im "Nürnberger Nachrichten"Gerichtssaal denn das Urteil "war praktisch ein Freispruch": Fünf Jahre Haft, das war die Mindeststrafe für Hochverrat. Schon am 19. Dezember 1924 verließ Adolf Hitler die "Festungshaft" in Landsberg. Die Mütter und Väter des Grundgesetzes der Bundesrepublik zogen aus Aufstieg und Untergang dieses Diktators eine nahe liegende Lehre: Die Demokratie muss wehrhaft sein gegenüber ihren Feinden; wer ihre freiheitliche Verfassung bekämpft, bekommt es mit den Institutionen des Rechtsstaats zu tun. Es ist richtig, dass Martin Wiese und seine Kumpane die volle Härte des Gesetzes erfahren. Das Gericht zog damit die späte Lehre aus jenem anderen, verheerenden Urteil von 1924: Mildernde Umstände für hartnäckige und gewaltbereite Feinde der Freiheit kann es in einer wehrhaften Demokratie nicht geben.

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