Urteil

Gericht: Private Krankenversicherung muss Cannabis bei chronischen Schmerzen bezahlen

Ein Polizist klagte sich nach einem Dienstunfall durch alle Instanzen. Das Landgericht Hamburg sprach ihm nun mehr als 19.000 Euro zu.

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Laut Gutachten ist die Therapie zur Schmerzlinderung im Fall des Mannes geeignet.

Laut Gutachten ist die Therapie zur Schmerzlinderung im Fall des Mannes geeignet.

© Michael Brandt/dpa

Ein ehemaliger Polizist hat vor dem Landgericht Hamburg erfolgreich auf die Übernahme der Kosten für eine Cannabis-Therapie geklagt. Das Gericht entschied, dass eine private Krankenversicherung die Behandlung bezahlen muss, wenn herkömmliche Schmerztherapien nicht wirken.

Im konkreten Fall musste der Versicherer mehr als 19.000 Euro übernehmen, wie das Portal anwaltsauskunft.de zu der Entscheidung mitteilte. Geklagt hatte ein früherer Polizist, der sich bei einem Dienstunfall im Jahr 2007 die Schulter ausgekugelt hatte. Die Verletzung führte den Angaben zufolge zu einer Fehlstellung und einer Blockierung der Schulter sowie zu chronischen Schmerzen.

Vorherige Therapien blieben wirkungslos

Die Schmerzen seien zunächst nach dem sogenannten WHO-Stufenschema behandelt worden, unter anderem mit Opioiden und Muskelrelaxanzien – also Medikamenten, die die Muskelspannung verringern. Diese Behandlungen seien ohne Erfolg geblieben oder hätten starke Nebenwirkungen wie Leberschäden und Suchtgefahr mit sich gebracht, hieß es. Daraufhin habe der Mann eine ärztlich verordnete Therapie mit Cannabis-Präparaten begonnen.

Die staatliche Beihilfe übernahm laut Mitteilung 70 Prozent der Kosten. Anfang 2019 bat der Mann seine private Krankenversicherung, den restlichen Betrag zu zahlen. Diese lehnte ab und argumentierte, die Behandlung sei medizinisch nicht notwendig und die Studienlage zur Wirksamkeit nicht ausreichend.

Gericht stützt sich auf medizinisches Gutachten

Die Richter gaben dem Kläger weitgehend recht. Sie stützten ihre Entscheidung auf ein medizinisches Gutachten, wonach die Therapie zur Schmerzlinderung im Fall des Mannes geeignet sei. Eine fehlende umfassende Studienlage stehe der medizinischen Notwendigkeit nicht entgegen, urteilte das Gericht.

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„Private Krankenversicherungen sind also zur Kostenübernahme verpflichtet, wenn Cannabis-Präparate eine begründete und wirksame Alternative bei einer ansonsten austherapierten Schmerzsymptomatik darstellen“, fasste Swen Walentowski, Sprecher von anwaltauskunft.de, das Urteil zusammen. Grundsätzlich können Ärzte bei chronischen Schmerzen im Einzelfall Cannabis verordnen. Unter bestimmten Voraussetzungen übernehmen sowohl gesetzliche als auch private Krankenversicherungen die Kosten. (mit dpa)

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