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Kriminalität

Diebstahl aus Grünem Gewölbe: Staatsanwälte halten fünf Angeklagte für Täter

In ihrem Plädoyer verteidigte die Anklage einen umstrittenen Deal mit den Tätern. Trotzdem seien mehrjährige Haftstrafen gefordert.

Team News AFP/dpa
3 Min
Das Grüne Gewölbe in Dresden.

Das Grüne Gewölbe in Dresden.

© Sebastian Kahnert/dpa

Im Prozess um den Juwelendiebstahl aus dem Grünen Gewölbe in Dresden hat die Staatsanwaltschaft für fünf Angeklagte mehrjährige Haft- beziehungsweise Jugendstrafen gefordert. Für einen weiteren Angeklagten beantragte Staatsanwalt Christian Weber am Freitag einen Freispruch, weil dieser ein Alibi für die Tatnacht hatte.

Die Täter seien „mit erheblicher krimineller Energie und Rücksichtslosigkeit vorgegangen“, sagte Weber in seinem Plädoyer. Konkret seien für zwei Angeklagte sechs Jahre und acht Monate Freiheitsstrafe und für einen weiteren fünf Jahre und zehn Monate Haft gefordert. Für zwei weitere Angeklagte wurden jeweils Jugendstrafen von sechs Jahren beziehungsweise viereinhalb Jahren beantragt.

Staatsanwaltschaft verteidigt umstrittenen Deal

Zu Beginn ihres Plädoyers verteidigte die Staatsanwalt überdies einen zuvor geschlossenen „Deal für eine Wiedergewinnung der Beute“ gegen öffentliche Kritik. „Wir hatten gute Gründe für die Entscheidung und ich würde mich wieder so entscheiden“, sagte Oberstaatsanwalt Christian Kohle. Rechtlich sei sie sicher nicht falsch gewesen, ob sie das moralisch, prozesstaktisch, kriminalpolitisch war, wisse er nicht. Es sei allein darum gegangen, die in Aussicht stehende Rückgabe der Schmuckstücke angemessen zu berücksichtigen und einen Anreiz dafür zu schaffen.

Über das reduzierte Strafmaß könne man streiten, sagte Kohle. „Ich denke, wir sollten etwas demütiger sein und nicht vergessen“, dass es Ende November 2022 keine Spur zu der Beute gegeben und auch keine konkrete Aussicht auf deren Rückführung bestanden habe. Mit dem Entgegenkommen wollte man „retten, was zu retten war“, sagte Kohle. Die Angeklagten würden wahrscheinlich verurteilt und man dürfe nicht vergessen: „Auch fünf oder sechs Jahre Haft sind eine sehr lange Zeit.“

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