Busunfall

Prozess in Leipzig: Flixbus-Fahrer wegen fahrlässiger Tötung angeklagt

Ein 64-jähriger Busfahrer ist wegen fahrlässiger Tötung in vier Fällen angeklagt. Ihm drohen bis zu fünf Jahre Haft. Was ist passiert?

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Tödliches Flixbus-Unglück auf der A9: Prozess gegen Busfahrer beginnt.

Tödliches Flixbus-Unglück auf der A9: Prozess gegen Busfahrer beginnt.

© IMAGO/EHL Media/Erik-Holm Langhof

Vor dem Landgericht Leipzig hat der Prozess gegen einen 64-jährigen Busfahrer begonnen, der einen schweren Flixbus-Unfall auf der Autobahn A9 verursacht haben soll. Vier Frauen kamen dabei ums Leben, 46 weitere Fahrgäste wurden teils schwer verletzt. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann fahrlässige Tötung in vier Fällen sowie fahrlässige Körperverletzung in 46 Fällen vor.

Der Angeklagte soll bei einer Vernehmung angegeben haben, von der Sonne geblendet worden zu sein. Er habe nach seiner Schiebermütze gegriffen und dabei das Lenkrad verrissen – der Bus geriet daraufhin ins Schleudern, wie die B.Z. berichtet.

Der Unfall ereignete sich am 27. März 2024 gegen 9.45 Uhr. Der Doppelstockbus war mit 54 Passagieren auf dem Weg von Berlin nach Zürich. Zwischen Wiedemar und dem Schkeuditzer Kreuz verlor der Fahrer bei einer Geschwindigkeit von exakt 94 km/h die Kontrolle über den 20 Tonnen schweren Bus. Das Fahrzeug brach nach rechts aus, fuhr eine knapp zwei Meter hohe Böschung hinab und kippte auf die Seite. Vier Frauen im Alter zwischen 19 und 47 Jahren starben noch an der Unfallstelle.

Verteidiger spricht von „einmaligem fahrlässigem Fehlverhalten"

Verteidiger Peter Pospisil erklärte vor Gericht, sein Mandant sei weder übermüdet noch alkoholisiert gewesen und habe sämtliche vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten eingehalten. „Es handelt sich um ein einmaliges fahrlässiges Fehlverhalten", sagte Pospisil. Der Fahrer bedauere den Vorfall zutiefst: „Es tut ihm unendlich leid, was passiert ist. Er würde die Zeit gerne zurückdrehen, er kann es nicht."

Die Staatsanwaltschaft sieht den Fall anders: Der Angeklagte habe die „im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen" und sei nicht aufmerksam genug gefahren. Es war laut Ermittlungen ein kurzer Moment der Unachtsamkeit mit verheerenden Folgen.

Angehörige der vier getöteten Frauen treten in dem Verfahren als Nebenkläger auf. Dem Angeklagten drohen bis zu fünf Jahre Haft. Bislang ist für den Prozess nur ein einziger Verhandlungstag angesetzt.

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