Psychiater: Der Angeklagte scheute den Konflikt mit Außenstehenden

Irgendwann trug Z. seine Frau nicht mehr zur Toilette

Susanne Rost
3 Min

NEURUPPIN. Detlef Z. wollte nicht, dass Außenstehende Einblick in sein Familienleben bekamen, in die verwahrloste Wohnung und auf seine sterbende Frau. Diesen Konflikt hätte der Mann aus Templin (Uckermark) nicht aushalten können, er hätte die Zustände nicht zu rechtfertigen gewusst. Deshalb habe der 42-Jährige Ende Februar keinen Arzt gerufen, der seine bettlägerige Frau vielleicht hätte retten können. Diese Auffassung vertrat am Montag vor dem Landgericht Neuruppin der Psychiater Matthias Lammel. Er begutachtete Detlef Z. im Auftrag der Schwurgerichtskammer, vor der dieser sich seit Freitag verantworten muss. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Totschlag durch Unterlassen vor.Der Angeklagte habe nicht dafür gesorgt, dass seine bettlägerige Frau aß und trank, sagte Staatsanwalt Torsten Sauermann. Er habe auch keinen Arzt geholt, als die 43-Jährige sichtlich abmagerte und schließlich nicht mehr ansprechbar war. Der Angeklagte selbst hatte gesagt, dass er keinen Arzt gerufen habe, weil seine Frau nicht krankenversichert gewesen sei. Ihren Tod habe er aber nicht gewollt. Als Elfrun Z. am 23. Februar starb, wog sie noch 29,9 Kilogramm.Tödlich für die Frau war aber letztlich nicht der Nahrungs- und Flüssigkeitsmangel, sondern eine Bauchfellentzündung, sagte der Gerichtsmediziner Christian König vor Gericht aus. Die Bauchfellentzündung sei Folge der bis auf den Knochen wund gelegenen Stelle am unteren Rücken. Sie sei durch den Flüssigkeits- und Nahrungsmangel, aber auch durch eine Leberzirrhose begünstigt worden. Die Lebererkrankung sei auf Alkoholmissbrauch zurückzuführen. "Elfrun Z. war eine schwere Alkoholikerin in fortgeschrittenem Zustand", so König. Dafür sprächen die von Zeugen erwähnte geistige Verwirrung und die Schmerzen im Bein, über die die Frau oft klagte. Da übermäßiger Alkoholgenuss die Schmerzempfindlichkeit mindere, müsse die Frau in ihren letzten Tagen und Wochen nicht unbedingt über Schmerzen geklagt haben, sagte der Gerichtsmediziner. Detlef Z. hatte berichtet, dass sich seine Frau wegen der Beinbeschwerden zu Jahresbeginn auf die Couch legte und nicht mehr aufstand. Zunächst habe er sie noch mit Brot versorgt, ihr Getränke eingeflößt und sie zur Toilette getragen. Ab einem gewissen Zeitpunkt habe seine Frau nicht mehr essen und trinken wollen. Irgendwann trug Z., der selbst Alkoholiker ist, die Frau auch nicht mehr zur Toilette. Als die Notärztin die Frau Ende Februar fand, lag sie in ihrem eigenem Kot auf der Wohnzimmercouch. Detlef Z. hat zwar die Situation erkannt, sagte der Psychiater, er habe sich aber nur auf niedrigem Niveau gekümmert. So habe der Angeklagte, den er als einen "selbstunsicherer, gehemmter und defensiven Mann" beschrieb, am Anfang noch alle zwei Wochen die Decke gewechselt, auf der seine Frau lag. Auch habe er sich um eine Krankenversicherung für seine Frau bemüht, diese Bemühungen jedoch bei der ersten Hürde aufgegeben."Irgendwann ist die Situation meinem Vater wohl über den Kopf gewachsen", sagte der 25-Jährige Enrico. Einmal habe sein Vater am Telefon unter Tränen gesagt: "Ich kann das alles nicht mehr." Am heutigen Dienstag wollen Staatsanwaltschaft und Verteidigung ihre Plädoyers halten, anschließend will das Gericht sein Urteil verkünden."Z. ist ein selbst- unsicherer, gehemmter, defensiver Mann. " Matthias Lammel, Psychiater

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