Luthe: „„Erneut agiert der heillos überforderte Senat nach Gutsherrenart und bastelt sich seine eigene Realität: der internationale Impfpass gilt auf der ganzen Welt - außer in Berlin?“ Nach Luthes Ansicht„ dürfte dieser Alleingang schlicht rechtswidrig sein, denn das Infektionsschutzgesetz regelt (in § 22), dass ein Impfnachweis in Papierform oder elektronisch erfolgen kann. Sollte der Senat das nicht korrigieren, werden wir dagegen klagen.“
Bundesgesundheitsministerium: Gelber analoger Impfpass ist gültig
Auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums hieß es am Dienstagabend in einem FAQ weiterhin: „Ist der gelbe analoge Impfausweis jetzt noch gültig? Ja. Der digitale Impfnachweis ist lediglich ein freiwilliges und ergänzendes Angebot. Wenn Geimpfte keinen digitalen Impfnachweis besitzen oder diesen verloren haben, ist der Impfnachweis über das bekannte gelbe Heft weiterhin möglich und gültig.“
Das geplante Vorgehen in Berlin soll gegen Fälschungen helfen und Einheitlichkeit schaffen. In Berlin können Veranstalter oder Restaurantbesitzer selbst entscheiden, ob sie den Zutritt zu Innenräumen nur Geimpften oder Genesenen (2G) oder auch Getesteten (3G) erlauben.
Berliner Senat beschließt: Bei 2G fällt die Maskenpflicht
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