Für die allgemeine Bevölkerung soll laut dem Konzept gelten, dass man nach sieben Tagen aus einer Quarantäne nach Kontakt zu Infizierten oder aus einer Isolation wegen einer eigenen Infektion heraus kann. Bedingung ist aber ein anschließender negativer PCR-Test oder ein „hochwertiger“ Antigen-Schnelltest. Nach zehn Tagen soll die Absonderung auch ohne Test enden.
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In dem Vorschlag heißt es, dass für Beschäftigte der kritischen Infrastruktur etwa auch in Kliniken und Pflegeheimen gelten soll: Kontaktpersonen können nach fünf Tagen mit obligatorischem PCR-Test aus der Quarantäne heraus, Erkrankte nach sieben Tagen ebenfalls nur mit PCR-Test aus der Isolation. Generelle Bedingung soll demnach zusätzlich sein, dass man zuvor mindestens 48 Stunden frei von Krankheitssymptomen war.
Die Gesundheitsminister haben Mittwoch nun beschlossen: Beschäftigte in der kritischen Infrastruktur sollen generell sich nach fünf Tagen mit einem PCR-Test freitesten können, egal ob infiziert oder als Kontaktperson.
Freitesten für Kinder nach fünf Tagen möglich
In dem Konzept heißt es weiter: Kinder, die in Schulen oder Horten als Kontaktpersonen eingestuft werden, sollen sich nach fünf Tagen mit anschließendem PCR-Test oder hochwertigem Antigentest „freitesten“ können. Dabei wird darauf hingewiesen, dass in Schulen Schutzmasken empfohlen werden.
Der Vorschlag sieht außerdem Ausnahmen von der Quarantäne als Kontaktperson vor: unter anderem für „Geboosterte“ mit einer Karenzzeit von sieben Tagen nach der dritten Impfung – und „frisch“ Doppelt-Geimpfte, deren zweite Spritze weniger als zwei Monate zurückliegt. Für sie soll die Ausnahme nach einer Karenzzeit von 14 Tagen nach der letzten Impfung greifen.
Die bisherige Unterscheidung zwischen schon dominierenden Virusformen und neuen „besorgniserregenden“ Varianten soll entfallen – bisher gab es etwa für Omikron strengere Vorgaben.
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Die Pläne zur Quarantäne-Verkürzung zusammengefasst
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