Es wäre fast ein bisschen kurios: Sollte Rammsteins kommendes Album „Live in Mexico City“ (begleitend zum gleichnamigen Kinofilm) nun ausgerechnet in Mexiko nicht lieferbar sein? Also genau in jenem Land, wo Album und Film aufgezeichnet wurden, im Foro Sol auf Rammsteins Amerikatournee im Oktober 2022?
Doch genau so scheint es zu sein. Im offiziellen Rammstein-Online-Shop findet sich der Hinweis: „Dieses Produkt wird nicht in folgende Länder geliefert: MX“. Mexiko wäre demnach das weltweit einzige Land, in das diverse Editionen des Albums (von 25 bis 600 Euro Verkaufspreis) nicht verschickt würden.
Auch Fans von Till Lindemann und Kollegen in Mexiko (wo die Band eine besonders loyale Gefolgschaft hat) wurden freilich auf die Lieferschwierigkeit in ihrem Heimatland schon aufmerksam. „Weltweit erhältlich, nur nicht in Mexiko?“, fragt ein gewisser Aleksandr in den Kommentaren zum offiziellen Rammstein-Post auf Instagram.
Andere Personen auf Instagram sehen darin eine gewisse Ironie und tun dies auch in vielen Kommentaren kund. „Ein Konzert in Mexiko, das nicht in Mexiko zum Verkauf angeboten werden wird?“, fragt beispielsweise ein User, der sich Viktor nennt. Ähnliche Fan-Reaktionen finden sich zuhauf. Sie reichen von Trauer bis Verdruss und auch Verständnislosigkeit.
Riskieren Rammstein Strafen wegen des Wappens?
Doch während einige Fans darin ein unerfreuliches Kuriosum sehen, meinen andere sogar, den Grund dafür zu kennen: „Das Album hat das nationale Symbol auf der Coverseite“, schreibt ein Emmanuel auf Instagram, „und es ist verboten, Produkte mit mexikanischen nationalen Symbolen zu verkaufen.“ Je nach Kontext, in dem sie verwendet würden, riskiere man eine Geld- oder sogar Haftstrafe.
Doch ist das wirklich so? Tatsächlich regelt in Mexiko das Gesetz über Wappen, Flagge und Nationalhymne („Ley sobre el Escudo, la Bandera y el Himno Nacionales“ von 1984) den Umgang mit den Nationalsymbolen. Es legt fest, wie dieselben aussehen müssen, und beschränkt ihre Verwendung weitgehend auf offizielle Zwecke, etwa auf Behördendokumente, Münzen oder Siegel.
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Die kommerzielle Nutzung, besonders die des Wappens, ist ohne Genehmigung der Behörden (zuständig ist das Innenministerium, die Secretaría de Gobernación) nicht erlaubt, und Abwandlungen der Symbole sind generell untersagt. Verstöße können mit Geldbußen und in schweren Fällen mit kurzer Haft geahndet werden.
Mexikanisches Gesetz gilt jedoch nur auf mexikanischem Staatsgebiet. Wer in Deutschland (oder jedem anderen Land der Welt) ein T-Shirt oder eine Platte mit dem Wappen druckt und verkauft, verstößt nicht gegen mexikanisches Recht, und Mexiko hätte praktisch auch keine Möglichkeit, das im Ausland durchzusetzen. Kritisch wird es erst, wenn die Ware nach Mexiko gelangt. Dann kann sie beim Zoll beschlagnahmt werden, und der Verkauf oder Vertrieb im Land wäre ein Verstoß.
Rammstein-Management widerspricht Spekulation
Doch ist das im Fall von Rammsteins „Live in Mexico City“ tatsächlich so? Auf Anfrage dieser Zeitung hin lässt das Rammstein-Management mitteilen, man verschicke aus dem Rammstein-Shop zwar nicht nach Mexiko – das Produkt werde dort aber dennoch über Universal Music veröffentlicht.
Wie das genau funktionieren soll, blieb an dieser Stelle jedoch offen. In Fankreisen munkelt man schon darüber, ob möglicherweise eine Edition des Albums ganz speziell für Mexiko angefertigt würde, die problemfrei dorthin verschickt werden könnte.
Auf der mexikanischen Website des Versandhändlers Amazon beispielsweise lassen sich unterdessen CDs und Vinyls von Rammsteins „Live in Mexico City“ zwar auffinden – allerdings versehen mit dem spanischen Hinweis „no disponible por el momento“, zu Deutsch: derzeit nicht verfügbar.
Auch das könnte sich allerdings noch ändern: Erscheinungsdatum für das Album ist international der 20. November, nach dem globalen Kinostart des Konzertfilms bereits am 4. November.
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