RASTERFAHNDUNG - Jeder Bürger muss in Kauf nehmen, dass Kreditkartendaten im Zuge von Ermittlungen wegen Kinderpornografie überprüft werden. Im Antiterrorkampf nahm die Polizei auch die Hilfe der Telekom in Anspruch.

Die Telekom und die Suche nach Terroristen

Sigrid Averesch
3 Min

BERLIN. Nach den Terroranschlägen in den USA im September 2001 griffen die deutschen Ermittler auf ein Fahndungsinstrument zurück, das sie bereits im Kampf gegen die Rote Armee Fraktion angewandt hatten: die Rasterfahndung. Die Daten von 8,3 Millionen Personen wurden seit dem Herbst 2001 überprüft, um Terroristen und Schläfer ausfindig zu machen. Gesucht wurde insbesondere nach männlichen Studenten islamischen Glaubens im Alter zwischen 18 und 40 Jahren, die aus arabischen Ländern stammen. Verwendet und untereinander abgeglichen wurden bei dieser Rasterfahndung die Datensätze unter anderem von Meldeämtern, Hochschulen und dem Ausländerzentralregister. So viel war bisher bekannt.Doch nun steht auch die Telekom unter dem Verdacht, damals die Daten ihrer Kunden für die Rasterfahndung an das Bundeskriminalamt (BKA) weitergegeben zu haben. Dabei sei es nicht um die Suche nach bestimmten Straftätern gegangen, sondern um eine umfassende Durchrasterung von Millionen Kunden-Datenbeständen der Telekom, berichtete die Frankfurter Rundschau und berief sich dabei auf Konzernkreise. Unter anderem habe die Rasterfahndung in einem Rechenzentrum der Telekom stattgefunden.Das BKA wies gestern den Bericht zurück. Einen massenhaften Abgleich vertraulicher Kundendaten habe es im BKA nicht gegeben, teilte die Behörde mit. Das BKA habe vielmehr nach den Anschlägen vom 11. September aus Gründen der Gefahrenabwehr Daten von öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen erhoben, unter anderem aus den Bereichen Kernenergie, Gefahrgutlizenzen, Fluglizenzen und Flughäfen. Diese Erhebung habe sich auf Beschäftigte dieser Stellen, die mit sicherheitsrelevanten Einrichtungen oder gefährlichen Stoffen sowie Gütern in Kontakt kommen konnten, bezogen. Ziel der Maßnahme, in die auch die Telekom einbezogen wurde, sei insbesondere der Schutz kritischer Infrastrukturen in Deutschland gewesen. Die Behauptung, Informationen der Telekom würden vom BKA oft auf dem kleinen Dienstweg beschafft, entbehrten jeder Grundlage, hieß es. Die Telekom wollte den Bericht nicht kommentieren.FDP: Regierung muss aufklärenDie FDP-Bundestagsfraktion will den Bundestags-Innenausschuss mit den Vorwürfen befassen. "Die FDP verlangt eine Stellungnahme der Bundesregierung in der nächsten Sitzung des Innenausschusses", sagte der FDP-Innenpolitiker Max Stadler der Berliner Zeitung. Der Vorgang müsse von allen Beteiligten umfassend aufgeklärt werden. "Auf Grund des erheblichen Vorwurfes verwundert es, dass das BKA so lange für eine Erklärung gebraucht hat und den Sachverhalt relativiert hat," sagte der FDP-Politiker. Bei einer Bestätigung des Vorwurfs der Rasterfahndung hätte die Telekom nach Einschätzung von Stadler verfassungswidrig gehandelt.2006 hatte das Bundesverfassungsgericht die nach 2001 in den Bundesländern eingeleitete Rasterfahndung für verfassungswidrig erklärt. Eine allgemeine Bedrohungslage oder außenpolitische Spannungslagen reichten für die Anordnung dieses Ermittlungsinstruments nicht aus, urteilten die Richter. Vielmehr müsse eine konkrete Gefahr für die Sicherheit des Landes oder für das Leben einer Person gegeben sein.------------------------------Foto: Nach den Anschlägen vom 11. September 2001 soll die Telekom dem BKA Daten von Mitarbeitern zur Verfügung gestellt haben.

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