Bestattung

Reerdigung in Schleswig-Holstein dauerhaft erlaubt: Zieht Berlin jetzt nach?

Nach einer Pilotphase macht Schleswig-Holstein den Weg für die Reerdigung frei. Wie es in Berlin um die neue Bestattungsform steht und was hier derzeit erlaubt ist.

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Nach dem Berliner Bestattungsgesetz ist eine Reerdigung in der Hauptstadt aktuell nicht zugelassen.

Nach dem Berliner Bestattungsgesetz ist eine Reerdigung in der Hauptstadt aktuell nicht zugelassen.

© Daniel Scharinger/Imago

Sie gilt als nachhaltige Alternative zur klassischen Erd- oder Feuerbestattung und wird von vielen als Bestattungsmethode der Zukunft gehandelt. Bei der Reerdigung wird der Körper in einem sogenannten Kokon – gefüllt mit Heu, Stroh, Blumen und Aktivkohle – innerhalb weniger Wochen zu Erde umgewandelt. Diese wird dann wie bei einer konventionellen Bestattung auf einem Friedhof beigesetzt.

Doch so natürlich die Bestattungsform auch sein mag: In nahezu allen Bundesländern ist die Reerdigung bislang nicht offiziell zugelassen. Einzig in Schleswig-Holstein ist sie nach einer ersten Pilotphase nun dauerhaft erlaubt.

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