Mehrere namhafte Wirtschaftswissenschaftler haben sich in einem gemeinsamen Konzept für eine grundlegende Reform des Ehegattensplittings ausgesprochen. Zu den Initiatoren zählen die Vorsitzende des Sachverständigenrates Monika Schnitzer zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (Wirtschaftsweise).
Das bisherige Vollsplitting soll nach dem Konzept durch ein begrenztes Realsplitting ersetzt werden. Die höherverdienende Person in einer Ehe könne dabei bis zu 13.805 Euro vom eigenen steuerpflichtigen Einkommen abziehen, heißt es in dem Papier.
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Die geringer verdienende Person müsse diesen Betrag als Einkünfte versteuern. Das Modell orientiere sich an den bestehenden Regeln für Unterhaltszahlungen nach einer Scheidung.
Neben Schnitzer gehören auch die Präsidentin des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung, Nicola Fuchs-Schündeln, sowie der Leiter des ifo-Zentrums für Finanzwissenschaft, Andreas Peichl zu den Initiatoren. Unterstützt wird der Vorschlag unter anderem von DIW-Präsident Marcel Fratzscher, ifo-Präsident Clemens Fuest und der früheren Bundesverfassungsrichterin Susanne Baer.
Die Mehreinnahmen sollen nach dem Vorschlag vollständig in die Familienförderung fließen. Das Kindergeld solle von derzeit 259 Euro auf 316 Euro pro Kind und Monat steigen, der Kinderfreibetrag von 9756 Euro auf 11.902 Euro. Beide Leistungen würden damit um rund 22 Prozent angehoben.
Ehegattensplitting: Gestaffelter Schutz für bestehende Ehen
Nach den Simulationen der Initiatoren würden Paare mit Kindern im Durchschnitt um 585 Euro pro Jahr entlastet, Alleinerziehende um 417 Euro. Paare ohne Kinder müssten dagegen im Mittel 316 Euro mehr zahlen. Eine höhere Steuerlast trügen vor allem die beiden obersten Einkommensdezile, die unteren acht Dezile würden im Durchschnitt entlastet.
Die Reform setze zudem stärkere Anreize zur Erwerbstätigkeit für Zweitverdienende. Den Berechnungen zufolge sei mit einem zusätzlichen Arbeitsangebot von rund 49.000 Vollzeitäquivalenten zu rechnen. Für bereits bestehende Ehen schlagen die Fachleute einen gestaffelten Bestandsschutz vor. Bei einer Ehedauer von mehr als 20 Jahren solle sich der Übertragungsbetrag um 500 Euro je weiterem Ehejahr erhöhen, höchstens jedoch auf 18.805 Euro. Mittelfristig könne die Reform aufkommensneutral umgesetzt werden, bei paralleler Einführung beider Schritte sei zunächst mit Mehrausgaben von rund 1,3 Milliarden Euro pro Jahr zu rechnen.
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