Seit drei Jahren führt das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die AfD als einen „extremistischen Verdachtsfall“. Das berechtigt die Behörde, die rechte Partei unter bestimmten Auflagen zu überwachen und V-Leute einzuschleusen, um Erkenntnisse zu sammeln. Dann erschütterte ein Bericht des Recherchenetzwerks Correctiv die Republik.
Nach Correctiv-Recherche
Regierung verweigert Auskunft über Potsdamer Treffen: „Interessen der Bundesrepublik“ in Gefahr
Hat der Verfassungsschutz das rechte „Geheimtreffen“ observiert? Gibt es einen Maulwurf in der AfD? Ein Schreiben aus dem Faeser-Ministerium wirft Fragen auf.
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Nimmt die AfD verstärkt ins Visier seiner Behörde: Thomas Haldenwang (CDU), Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz
© Kay Nietfeld/dpa
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