Es ist ein Beschluss, der die Entwicklung der Region Rostock über Jahre prägen wird: Die Verbandsversammlung des Planungsverbandes hat am 6. Oktober mit großer Mehrheit das Regionale Raumentwicklungsprogramm (RREP) verabschiedet. Es legt den übergeordneten Rahmen für Hafen und Industrie, Windenergie, Verkehr, Naturschutz und Wohnungsbau fest.
Vor allem in Rostock ist die Erleichterung groß. Politik, Hafenwirtschaft und Wirtschaftsverbände sehen in dem Beschluss einen entscheidenden Schritt zur langfristigen Erweiterung des Seehafens. Gleichzeitig stößt das Programm auf Widerstand: Umweltverbände und Bürgerinitiativen fürchten Eingriffe in Wälder, Moore und andere sensible Naturräume. Auch gegen einzelne der vorgesehenen Windenergiegebiete gibt es Protest.
Jahrelange Debatten und mehrfach veränderte Pläne
Dem Beschluss ging ein mehrjähriger Planungs- und Beteiligungsprozess voraus. Entwürfe wurden öffentlich ausgelegt, Stellungnahmen von Kommunen, Behörden, Unternehmen, Verbänden und Bürgern ausgewertet und Flächen mehrfach neu zugeschnitten. Besonders umstritten war, wie viel Raum der Rostocker Hafen künftig erhalten soll.
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Frühere Überlegungen sahen deutlich größere Erweiterungsflächen vor. Im Laufe des Verfahrens wurden sensible Bereiche teilweise herausgenommen oder verändert. Dazu gehören Flächen am Peezer Bach und in den Oldendorfer Tannen. Bis kurz vor Abschluss des Verfahrens wurde zudem darüber gestritten, welche Bereiche rund um den Swienskuhlenwald für Industrie und Hafenentwicklung reserviert werden sollen.
Der gefundene Kompromiss ist deshalb auch aus Sicht von Rostock Port nicht ideal. Die Geschäftsführer Gernot Tesch und Jens Scharner erklärten: „Der Flächenkompromiss ist nicht unsere Vorzugsvariante, aber ausgewogen.“ Entscheidend sei nun, die Flächen zügig in den Flächennutzungsplan der Stadt Rostock zu übernehmen.
Hafen erhält langfristige Flächenreserve
Das RREP schafft zunächst die raumordnerische Grundlage für eine Erweiterung des Hafens. Es ist aber weder eine Baugenehmigung noch der Startschuss für konkrete Industrieprojekte. Flächennutzungs- und Bebauungspläne, Verkehrskonzepte, Umweltprüfungen und Genehmigungsverfahren müssen folgen.
Rostock verspricht sich von den Reserven dennoch einen erheblichen Standortvorteil. Der Hafen soll auf größere Schiffe, veränderte Warenströme und neue Industrieansiedlungen reagieren können. Eine besondere Rolle spielt der Umbau zur Energiedrehscheibe – etwa für Offshore-Windkraft, Wasserstoff und weitere klimafreundlichere Energieträger.
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© Katja Frick/Ostdeutsche Allgemeine
Oberbürgermeisterin Eva-Maria Kröger (Die Linke), zugleich Vorsitzende des Planungsverbandes, sprach von einem „starken Gemeinschaftserfolg“. Die Region sichere damit die Handlungsfähigkeit des Hafens, schaffe Raum für nachhaltige Wertschöpfung und stelle „die Weichen für eine klimagerechte Infrastruktur“.
Auch die Industrie- und Handelskammer begrüßte die Entscheidung. „Der Rostocker Hafen ist der Jobmotor unserer Region“, sagte IHK-Präsident Klaus-Jürgen Strupp. Der Beschluss stärke den Wirtschaftsstandort, verbessere die Chancen auf Investitionen und sichere Arbeitsplätze.
21 mögliche Gebiete für Windenergie
Das Programm reicht jedoch weit über den Hafen hinaus. Es weist nach bisherigen Angaben auch 21 mögliche Gebiete für Windenergie aus. Damit reagiert die Region auf die gesetzlichen Ausbauziele für erneuerbare Energien und legt fest, wo Windkraft räumlich Vorrang erhalten kann.
Auch hier gilt: Mit dem RREP ist noch keine einzelne Anlage genehmigt. Für konkrete Windparks sind weitere Verfahren sowie Prüfungen etwa zu Natur- und Artenschutz, Abständen, Schall und Schattenwurf erforderlich. Dennoch ist die Ausweisung politisch bedeutsam, weil sie die Flächenkulisse für kommende Projekte vorgibt.
Gerade daran entzündet sich Widerstand. Vor der Sitzung in Bad Doberan protestierten Gegner gegen einzelne Windenergiegebiete. Kommunen und Anwohner befürchten teilweise eine starke Belastung ihrer Umgebung. Befürworter halten dagegen, ohne zusätzliche Flächen seien Energiewende und regionale Versorgungssicherheit nicht zu erreichen.
Rahmen auch für neue Wohnungen
Für Städte und Gemeinden ist das RREP außerdem beim Wohnungsbau wichtig. Es steuert, wo Siedlungen wachsen sollen, welche Orte als regionale Zentren gestärkt werden und wo Freiräume vor weiterer Bebauung geschützt bleiben. Damit beeinflusst das Programm mittelbar, an welchen Standorten neue Wohngebiete, Verkehrsverbindungen und soziale Infrastruktur entwickelt werden können.
Neue Wohnungen entstehen durch den Beschluss allerdings nicht unmittelbar. Die Kommunen müssen weiterhin Bauland ausweisen und Bebauungspläne aufstellen. Zugleich müssen sie Wohnungsbau, Gewerbe, Landwirtschaft, Verkehr und Naturschutz miteinander in Einklang bringen. Gerade im Rostocker Umland, das durch Zuzug und steigende Wohnraumnachfrage unter Druck steht, wird diese Abwägung eine zentrale Aufgabe bleiben.
Naturschützer befürchten dauerhafte Schäden
Der wirtschaftliche Jubel wird von erheblichen Umweltbedenken begleitet. Der BUND und weitere Kritiker warnen vor Folgen für Moore, Küstenwälder, den Breitling, den Wasserhaushalt und geschützte Arten. Besonders konfliktträchtig ist der Swienskuhlenwald. Dort treffen Interessen eines bedeutenden Industriebetriebs auf den Schutz eines ökologisch wertvollen Waldgebietes.
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Umweltverbände stellen zudem infrage, ob sämtliche langfristig reservierten Hafenflächen tatsächlich benötigt werden. Sie verlangen belastbare Bedarfsnachweise und eine vorrangige Nutzung bereits erschlossener Areale. Im Zusammenhang mit möglichen Eingriffen in den Swienskuhlenwald wurden auch rechtliche Schritte angekündigt.
Rostocks Bau- und Umweltsenatorin Ute Fischer-Gäde sieht im Beschluss dagegen eine planerische Balance. Die Hafenerweiterung verbinde „wirtschaftliche Vorsorge mit moderner Stadt- und Umweltsicht“. In den nächsten Planungsschritten müssten nun Verkehrsfragen sowie ökologische Ausgleichs- und Naturschutzmaßnahmen konkretisiert werden.
Planungsbeschluss muss noch verbindlich werden
Das letzte Wort ist mit der Abstimmung nicht gesprochen. Damit das neue RREP rechtlich verbindlich wird, muss die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern es noch per Rechtsverordnung in Kraft setzen. Erst anschließend können Städte und Gemeinden ihre Planungen verbindlich daran ausrichten.
Für den Hafen beginnt damit eine neue, voraussichtlich langwierige Phase. Nun geht es um konkrete Flächenzuschnitte, Straßen- und Schienenanbindungen, Umweltauflagen und einzelne Investitionsvorhaben. Der Grundsatzbeschluss ist gefasst – die Auseinandersetzung darüber, was auf den Flächen tatsächlich gebaut werden darf, dürfte aber weitergehen.
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