Für einige Angehörige endet im kommenden Jahr das Nutzungsrecht für Grabstätten in Berlin-Reinickendorf. Betroffen sind Gräber, deren Nutzungsrecht bis zum 30. Juni 2005 erworben wurden sowie Familiengrabstätten, welche bis zum 30. Juni 1965 erstanden wurden, wie das Bezirksamt Reinickendorf mitteilte. Das Nutzungsrecht endet demnach bis zum 30. Juni 2025.
Die Nutzungsberechtigten der betroffenen Grabstätten werden gebeten, bis zum 30. Juni 2025 alle Grabausstattungsgegenstände wie Grabmäler und Pflanzen nach vorheriger Anmeldung im Büro des jeweiligen Friedhofs oder der Friedhofsverwaltung zu entfernen. Die Einebnung dieser Grabstätten wird im Anschluss an dieses Datum durchgeführt. Weiterführende Informationen sind an den Aushängen der Friedhofseingänge zu finden.
Diese Friedhöfe sind betroffen:
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Der Kontakt für Rückfragen ist das Bezirksamt Reinickendorf, Abteilung Ordnung, Umwelt und Verkehr, erreichbar unter der Telefonnummer (030) 90294-2361 oder per E-Mail an [email protected].
Quelle: Bezirksamt Reinickendorf
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