Viele Kunden des drittgrößten Reiseanbieters Deutschlands, FTI, stehen aktuell vor einem Problem: Die Reise ist schon lang gebucht, doch der Reiseveranstalter ist insolvent. Was Urlauber jetzt wissen müssen.
Reiseveranstalter FTI ist insolvent: Diese Reisen finden nicht mehr statt
Laut FTI werden nicht begonnene Reisen voraussichtlich ab Dienstag (4. Juni) nicht mehr oder nur teilweise durchgeführt werden können. Für Kunden des Unternehmens wurde im Internet eine Informationsseite eingerichtet. Telefonisch ist eine kostenlose Hotline unter +49 89 710451498 erreichbar.
Reisekonzern FTI ist insolvent – Folgen für Urlauber
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FTI-Insolvenz: Bleibe ich auf den Kosten meiner gebuchten Reise sitzen?
Die gute Nachricht für alle, die bereits Reisegelder bezahlt haben oder alle, die schon im Urlaub sind und sich um den weiteren Aufenthalt und die Rückbeförderung sorgen: „FTI ist wie jeder deutsche Reiseveranstalter verpflichtet, erst dann Zahlungen auf den Reisepreis anzunehmen, wenn dem Reisenden gleichzeitig ein Sicherungsschein übergeben wird“, sagt Reiserechtler Paul Degott.
Der Sicherungsschein stellt im Fall der Zahlungsunfähigkeit des Reiseveranstalters sicher, dass Reisenden der gezahlte Reisepreis erstattet wird. Und zwar dann, wenn entweder Reiseleistungen ausfallen oder aber wenn man von Partnern des Reiseunternehmens Zahlungsaufforderungen erhält. Beispielsweise, wenn ein Hotel vor Ort selbst auch keine Zahlungen mehr vom Veranstalter bekommt. In der Regel umfasst der Vertrag der Pauschalreise auch die Beförderung der Reisenden. Dann hat der Veranstalter auch für die vereinbarte Rückbeförderung zu sorgen und die Unterkunft.
Schwieriger ist es für Sonnenhungrige, die keine Pauschalreise, sondern nur ausschließlich Hotelleistungen über den Veranstalter gebucht haben. Einzelleistungen fallen nicht unter den gesetzlichen Absicherungsschutz für Pauschalreisen und sind somit nicht durch den DRSF abgesichert. FTI prüft nach eigenen Angaben aber, ob Betroffene ihre gebuchten Leistungen weiter in Anspruch nehmen können.
Habe ich den Sicherungsschein in meinen Unterlagen?
Paul Degott rät daher, als Erstes nachzuschauen, ob man mit seiner Reisebestätigung, wie regelmäßig einen Sicherungsschein bekommen hat. Dort müsse die jeweilige Reisepreisabsicherung für den Insolvenzfall beschrieben und das Versicherungsunternehmen mit Adresse und Kontaktdaten benannt sein. Regelmäßig ist dies der Deutsche Reisepreissicherungsfonds (DRSF). Unter bestimmten Umständen könne auch eine der Insolvenzversicherungen benannt sein.
Mit diesem Sicherungsschein in der Hand könne der Verbraucher sicher sein, die Zahlungen auf den Reisepreis zurückzubekommen, falls der Anbieter und gegebenenfalls dessen Reisetöchter kurzfristig Insolvenz anmelden oder Zahlungsunfähigkeit erklären und damit die gebuchte Reise nicht durchgeführt wird.
Reiseveranstalter insolvent: Was passiert, wenn ich schon im Urlaub bin?
„Verbraucher, die sich schon auf einem FTI-Urlaub im Ausland befinden, haben – von der Insolvenz von FTI überrascht - möglicherweise das Problem, dass der Hotelier eine Nachzahlung auf die noch verbleibende Urlaubszeit verlangt, weil er eben von FTI kein Geld mehr bekommt“, so Degott. Auch könnte die Fluggesellschaft die Rückbeförderung aus dem gleichen Grund ablehnen.
Hier wäre der nächste Schritt, das Insolvenzabsicherungsunternehmen zu kontaktieren. „Dieses ist aufzufordern, die weitere Unterbringung und die Rückbeförderung sicherzustellen und die entsprechenden Kosten entweder vorzuschießen oder zu erklären, diese sofort dem Verbraucher zu erstatten“, erläutert der Rechtsanwalt.
Auch das Auswärtige Amt hat Urlaubern Unterstützung zugesagt, die von der FTI-Insolvenz betroffen sind. Ein Sprecher sagte am Montag in Berlin, das Auswärtige Amt stehe auch über seinen Krisenstab in einem engen Austausch mit dem Deutschen Reiseverband und dem Reiseversicherungsfonds, um sich ein genaues Bild über die Lage zu verschaffen. Die deutsche Reiseindustrie und der Reiseversicherungsfonds würden sich um die Rückholung und Unterstützung der betroffenen Touristinnen und Touristen kümmern.
Der Reiseversicherungsfonds habe zugesagt, keine Pauschalurlauber in Zielgebieten, die von der FTI-Insolvenz betroffen sind, im Regen stehen zu lassen. Falls erforderlich, leisteten die Auslandsvertretungen selbstverständlich bei Bedarf konsularische Unterstützung, damit eine sichere Rückreise der Betroffenen möglich sei. Der Krisenstab komme am Nachmittag zusammen und erörtere, was die nächsten Schritte sein könnten.
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