Urteil

René Benko muss zweieinhalb Jahre in Haft

Im teilweise neu aufgerollten Prozess gegen René Benko ist das Urteil gefallen. Der frühere Signa-Gründer wurde in Innsbruck zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt.

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Der Angeklagte René Benko während der Wiederaufnahme des Verfahrens im Landesgericht in Innsbruck.

Der Angeklagte René Benko während der Wiederaufnahme des Verfahrens im Landesgericht in Innsbruck.

© Johann Groder/dpa

Der österreichische Investor René Benko ist zu einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt worden. Das Landesgericht Innsbruck sah es am Dienstag als erwiesen an, dass der 49-Jährige seine Gläubiger geschädigt hat.

Der Prozess war teilweise neu aufgerollt worden, nachdem der österreichische Oberste Gerichtshof einen früheren Teilfreispruch Benkos aufgehoben hatte. Im Mittelpunkt stand eine Mietvorauszahlung von rund 360.000 Euro für eine Villa im Innsbrucker Stadtteil Hungerburg. Die Staatsanwaltschaft warf Benko vor, das Geld kurz vor seiner absehbaren Insolvenz dem Zugriff seiner Gläubiger entzogen zu haben.

Bereits im Oktober 2025 hatte das Landesgericht Benko wegen betrügerischer Krida zu zwei Jahren Haft verurteilt. Damals wurde er in dem Punkt mit der Mietvorauszahlung noch freigesprochen. Der Oberste Gerichtshof bestätigte später den Schuldspruch in einem anderen Anklagepunkt, hob den Freispruch zur Mietzahlung jedoch auf. Deshalb musste das Landesgericht nun auch das Strafmaß neu festsetzen.

Benko sitzt seit Januar 2025 in Untersuchungshaft. Rund um den Zusammenbruch seines Immobilien- und Handelsimperiums Signa laufen weitere Ermittlungen und Verfahren.

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