Alterssicherung

Ab Juli 2027: Renten steigen voraussichtlich um über vier Prozent

Zum Juli kommenden Jahres sollen die Renten steigen. Davon geht die Regierung einem Bericht zufolge aus.

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Die Rentenbezüge sollen zum Juli 2027 offenbar steigen.

Die Rentenbezüge sollen zum Juli 2027 offenbar steigen.

© Sebastian Kahnert/dpa

Die Bezüge der über 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner steigen zum 1. Juli 2027 voraussichtlich erneut um mehr als vier Prozent. Nach einem der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Bericht geht die Regierung von einer Anhebung um 4,1 Prozent aus.

Der Beitragssatz zur Rentenversicherung bleibt den neuen Daten zufolge im kommenden Jahr noch stabil bei 18,6 Prozent des Bruttolohns. Dieser soll dem Bericht zufolge allerdings 2028 um 1,1 Prozentpunkte auf 19,7 Prozent steigen.

Lohnentwicklung sorgt für steigende Renten

Bereits im vergangenen Juli waren die Renten um 4,24 Prozent gestiegen. Die erste Schätzung vom vergangenen Herbst für diesen Anstieg hatte noch einen Wert von 3,7 Prozent ergeben. Auch bei der nun anstehenden Rentenanpassung wird die genaue Zahl erst noch ermittelt. Genaue Daten sollen im März vorliegen. Bei einem Anstieg um 4,1 Prozent würde eine monatliche Rente von 1000 Euro zum Beispiel um 41 Euro steigen.

Für das Jahr 2029 wird mit einer weiteren Erhöhung der Beitragssätze auf 19,8 Prozent gerechnet. Aufgrund der verbesserten Konjunkturaussichten fallen diese Werte jedoch etwas günstiger aus als zuvor erwartet. Im Frühjahr hatte die Deutsche Rentenversicherung noch einen Beitragsanstieg auf 19,9 Prozent im Jahr 2028 und auf 20 Prozent im Jahr 2029 prognostiziert.

Maßgeblich für die Berechnung sind die jüngsten Annahmen zur Lohnentwicklung. So dürfte die geschätzte Rentenanpassung laut dem Bericht im kommenden Jahr niedriger ausfallen als noch im Sommer mit 4,4 Prozent angenommen.

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Steigernd wirkt sich eine Fixierung der sogenannten Haltelinie beim Rentenniveau aus, die die Koalition Ende vergangenen Jahres mit ihrer ersten Rentenreform beschlossen hat. Bis 2031 gilt, dass das Rentenniveau nicht unter 48 Prozent fallen darf. Dieser Wert beschreibt das Sicherungsniveau der Rente im Verhältnis zu den Einkommen.

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