Eigentlich wollte sich Familie Schwing aus Niederschönhausen in Ägypten nur vom Alltag erholen. Mit Sohn und Eltern der Frau buchten Schwings eine Pauschalreise mit Tauchkurs. Doch die stand unter keinem guten Stern.Bereits vor Reiseantritt erfuhren sie, daß an dem gebuchten Hotel zum Zeitpunkt des Aufenthalts Bauarbeiten durchgeführt würden. Familie Schwing beantragte ein anderes Hotel. Der Veranstalter Kreutzer-Reisen sah sich dazu außerstande.Als die fünf in Ägypten eintrafen, waren sie mit dem eigentlichen Ausmaß der Arbeiten konfrontiert: Es handelte sich nicht um eine, sondern um fünf Baustellen. Am Strand fuhren Bagger, der Pool wurde repariert, das Restaurant befand sich im Bau Von morgens um 7 Uhr bis nachts um 22 Uhr war die Familie von Lärm umgeben.Der Reiseveranstalter weigerte sich trotz dieser Härten, die Reklamation anzuerkennen, und so wurde ein Rechtsanwalt eingeschaltet. Die Klage führte zuerst ausschließlich das Ehepaar Schwing, nach einiger Zeit machten dann aber auch die Eltern mit und traten ebenfalls als Kläger auf, betreut vom gleichen Rechtsanwalt.Die Klage landete wegen des Sitzes des Reiseunternehmens beim Amtsgericht München. Aufgrund dieser Verlegung und noch anderer Verfahrensschwierigkeiten wurden die Klägerparteien auseinanderdividiert und die Fälle getrennt verhandelt. Und nun der Hammer für Familie Schwing: Der Richter, der den Fall des Ehepaares verhandelte, war der Meinung, daß die Sache verjährt sei und sprach den Reiseveranstalter frei. In der Rechtssache der Eltern sprach ein anderer Richter ein halbes Jahr später das Urteil. Er folgte nicht der "bewährten" Argumentation von Kreutzer-Reisen, daß die Sache verjährt sei und entschied, daß die Reisefirma in Höhe von 2 570 Mark Schadensersatz zu zahlen habe. Frau Schwing neidet ihren Eltern nicht den Erfolg, zumal sie weiß, daß der Anwalt in beiden Fällen gleichengagiert war, fragt sich aber doch, in welchem Rechtssystem sie lebt, wenn derart unterschiedlich entschieden werden kann. Sie bat den Ombudsmann um Unterstützung, da ihre Berufung vom Landgericht München abgelehnt wurde.Um es gleich vorweg zu sagen. Die "Berliner Zeitung" konnte in diesem Fall nichts erreichen. Familie Schwings Geschichte ist ein anschauliches Beispiel dafür, daß die freie Rechtsprechung gelegentlich zu kuriosen Resultaten führt.Pressesprecher Kellner vom Oberlandesgericht in München erläutert: "Wenn ein Rechtstreit kein Tatsachenstreit mehr ist, können die Urteile unterschiedlich ausfallen. Der Richter ist nur dem Gesetz und seinem Gewissen verpflichtet." Ob die verpatzte Reise, juristisch gesehen, unter Verjährung falle oder nicht, sei in diesem konkreten Fall Ansichtssache. Nur weil ein Urteil in einem Fall ausgesprochen ist, müsse es noch lange nicht für einen anderen Fall genauso gelten.Mit anderen Worten: Schwings haben Pech gehabt. (trö.)
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