KARLSRUHE. Mehrere Verfassungsrichter haben Unzulänglichkeiten beim Luftsicherheitsgesetz bemängelt, das den Abschuss eines Flugzeugs zur Abwehr eines Anschlags erlaubt. Bundesinnenminister Otto Schily verteidigte das Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht, versicherte aber zugleich, ein solcher Abschuss sei "faktisch nicht denkbar". Seite 6
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