„Unvermittelt wirft die nordrhein-westfälische Medienaufsicht unserem Magazin ‚Verstöße gegen die journalistische Sorgfaltspflicht‘ vor und droht schriftlich mit einem ‚förmlichen Verwaltungsverfahren‘“, schreibt Paul Schreyer am Dienstag, und weiter: „Bemängelt werden teils mehrere alte Beiträge, die die Regierungssicht auf Corona in Frage stellen.“
Tatsächlich hat die Landesmedienanstalt NRW dem Herausgeber des Multipolar-Magazins, der die RKI-Protokolle freigeklagt hatte, am Freitag einen Brief geschrieben, der der Berliner Zeitung vorliegt. Darin geht es um vier Beiträge, von denen sich einer auf die RKI-Protokolle bezieht.
Die Medienaufsicht wirft Schreyer darin vor, verbreitet zu haben, dass die im März 2020 vom Robert-Koch-Institut verkündete Verschärfung der Risikobewertung von „mäßig“ auf „hoch“ nicht auf einer fachlichen Einschätzung des RKI, sondern auf politische Anweisung eines externen Akteurs gefußt habe. Auf diese Hochstufung folgten später die Lockdownmaßnahmen, auch die zugehörigen Gerichtsurteile wurden damit begründet.
UPDATE
Berichterstattung über Corona
RKI-Protokolle: Warum die Medienaufsicht gegen Multipolar vorgeht
Es geht um Berichterstattung über die RKI-Protokolle, aber auch um ältere Beiträge. Herausgeber Schreyer gerät gerade unter Druck. Greift eine Landesmedienanstalt die Meinungsfreiheit an?
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Der Eingang zum Robert-Koch-Institut (RKI) in Berlin: Es gibt neuen Ärger um die RKI-Protokolle, das Onlinemagazin Multipolar und Herausgeber Paul Schreyer.
© Michael Kappeler/dpa
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