Politik

Gericht erlaubt: „Vollidiot“ – Warum diese Beleidigung gegen Habeck legal ist

„Vollidiot“ – darf man einen Bundesminister so nennen? Ein Gericht sagt: Ja! Warum die Beleidigung an Robert Habeck keine Konsequenzen hatte.

Team News Franz Becchi
2 Min
Der frühere Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen) geht juristisch gegen Beleidigungen im Internet vor.

Der frühere Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen) geht juristisch gegen Beleidigungen im Internet vor.

© Kay Nietfeld/dpa

Darf man einen Bundesminister im Internet als „Vollidiot“ bezeichnen?
Das Amtsgericht Passau sagt: Ja – jedenfalls dann, wenn die Äußerung im Rahmen politischer Kritik erfolgt. In einem viel beachteten Verfahren wurde ein Angeklagter vom Vorwurf der Beleidigung des ehemaligen Bundeswirtschaftsministers Robert Habeck freigesprochen.

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