Urteil

Rumänische Familie: Nach Heimaturlaub keinen Anspruch mehr auf Unterkunft in Berlin

Nach einem Heimaturlaub in Rumänien scheiterte eine Familie vor Gericht mit dem Versuch, erneut eine Berliner Notunterkunft zu erhalten.

2 Min
Ein Kind in einer Berliner Notunterkunft. (Symbolbild)

Ein Kind in einer Berliner Notunterkunft. (Symbolbild)

© Kay Nietfeld

Eine rumänische Familie hat vor dem Verwaltungsgericht Berlin keinen Anspruch auf eine erneute Unterbringung in einer vom Bezirk finanzierten Notunterkunft durchsetzen können, wie die B.Z. berichtet. Die Eltern und ihre beiden fast volljährigen Kinder waren nach einem Heimaturlaub in Rumänien nach Berlin zurückgekehrt und hatten erneut einen Platz in einer Unterkunft für Obdachlose beantragt.

Kosten von über 6000 Euro pro Monat

Die vierköpfige Familie war zuvor in einer Notunterkunft in Friedrichshain-Kreuzberg untergebracht. Die Kosten für die Unterkunft lagen laut Medienberichten bei mehr als 6000 Euro pro Monat und wurden vom Jobcenter übernommen.

Vor der Reise war die Familie darauf hingewiesen worden, dass ihr Platz nach längerer Abwesenheit nicht garantiert werden könne.

Nach der Rückkehr lehnte Neuköllns Sozialstadtrat Hannes Rehfeldt (CDU) eine erneute Unterbringung ab. Die Familie beantragte daraufhin im Eilverfahren ihre Wiederaufnahme in die Unterkunft. Das Verwaltungsgericht Berlin wies den Antrag jedoch zurück. In der Begründung hieß es, es fehle an der erforderlichen „Unfreiwilligkeit“ der geltend gemachten Obdachlosigkeit. Nach Auffassung des Gerichts hätte die Familie ihre Situation selbst vermeiden können.

Rehfeldt sprach von einer richtungsweisenden Entscheidung. Notunterkünfte dienten dazu, akute Obdachlosigkeit abzuwenden. Wenn die Situation selbst herbeigeführt werde und von den Betroffenen auch selbst beseitigt werden könne, sei eine staatliche Unterbringung nicht zwingend geboten. Der Bezirk kündigte an, ähnliche Fälle künftig genauer zu prüfen.

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