Vom neuen Bleiberecht profitieren nur knapp 40 Prozent der Flüchtlinge, die in Berlin einen Antrag auf Daueraufenthalt gestellt haben. Das geht aus der vorläufigen Statistik der Ausländerbehörde hervor, die der Berliner Zeitung vorliegt. Bisher haben erst 231 Flüchtlinge eine solche Aufenthaltsberechtigung erhalten. Die Mehrheit der Anträge, rund 60 Prozent, wird dagegen abgelehnt. Demnach müssen bisher 346 Flüchtlinge mit einer Abschiebung rechnen.Insgesamt haben sich mehr als 2 600 Migranten bis zum Anmeldeschluss Mitte Mai gemeldet. Über die noch ausstehenden rund 2 000 Anträge will die Behörde in den kommenden Monaten entscheiden und hat zum Teil weitere Unterlagen bei den Betroffenen angefordert. Ursprünglich war geschätzt worden, dass rund 8 800 Flüchtlinge durch das Ende vergangenen Jahres auf Bundesebene verabschiedete Bleiberecht eine Chance erhalten. Es sieht vor, dass Familien mit Kindern nach sechs Jahren, Alleinstehende nach acht Jahren bleiben dürfen. Weitere Bedingungen sind unter anderem Arbeitsnachweise bis spätestens zum Herbst 2009 - und keinerlei Straftaten.Die hohe Ablehnungsquote führt der Flüchtlingsrat auf diese Vorgaben zurück, die noch vor der Sommerpause in das neue Zuwanderungsgesetz einfließen sollen. Ein Viertel der Flüchtlinge hat lediglich einen Stichtag versäumt und ist daher abgelehnt worden. Einer gleich großen Gruppe wird "Täuschung" der Behörde und damit eine Straftat vorgeworfen. "Alles, was nach dem Gesetz als Straftat gilt, ist ein Ablehnungsgrund", sagte gestern Nicole Rothermel, Sprecherin von Innensenator Ehrhart Körting (SPD).Der Flüchtlingsrat fordert deshalb, für die Gruppe der arabischsprachigen Kurden aus der Türkei, Libanon und Syrien dringend nach humanitären Lösungen zu suchen. Diese Kurden werden laut Flüchtlingsrat in der Türkei oft jahrzehntelang in Familienregistern geführt, obwohl sie zeitweise oder nach ihrer Flucht aus der Türkei dauerhaft im Libanon gelebt haben. Wie im Fall der ausgewiesenen Nasima El-Zein: Die 21-Jährige sollte zwangsverheiratet werden. Inzwischen hat Körting ihre Rückkehr nach Deutschland zugesichert. Ihr und ihrer kurdischen Familie war vorgeworfen worden, eine falsche Identität angegeben zu haben. Körtings Sprecherin sagte aber auch, dass für alle diejenigen, die nicht straffällig geworden seien, bis zur Verabschiedung des Zuwanderungsgesetzes ein Abschiebestopp gilt. (mm.)
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