Es gehört zu den Eigenheiten dieser Russlandpolitik, dass die lautesten Ankündigungen die dünnste Rechtsfolge haben. Am 1. September 2026 erklärten Außenminister Johann Wadephul und Innenminister Alexander Dobrindt, das Abkommen über die Tätigkeit von Kultur- und Informationszentren – die völkerrechtliche Grundlage des Russischen Hauses in Berlin – werde gekündigt. Das war die Reaktion auf den mutmaßlichen Sprengstoffanschlag mit Drohnen am Flughafen Leipzig/Halle. Ein Vorfall, den die Bundesregierung Russland zuschreibt – ohne aber bisher entsprechende Beweise vorgelegt zu haben. In der medialen Übersetzung wurde daraus die Schließung eines Spionagenests.
Das Gutachten des Fachbereichs EU 6 der Bundestagsverwaltung, erstellt auf Anfrage des außenpolitischen Sprechers der AfD-Fraktion, Markus Frohnmaier, kommt zu einem nüchterneren Befund. Die Kündigung habe „nicht zur Folge, dass das Russische Haus vollumfänglich ‚schließt‘ und eine anderweitige Nutzung möglich wäre“.
Symbolpolitik
Russisches Haus schließt gar nicht: Bundestagsgutachten widerspricht der Regierung
Ein Bundestagsgutachten zerlegt die angekündigte Schließung des Russischen Hauses – und widerspricht der Darstellung der Bundesregierung in der Bundespressekonferenz.
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Das Russische Haus in der Friedrichstraße: Das Gebäude steht im Eigentum der Russischen Föderation – daran ändert die Kündigung des Kulturinstitutsabkommens nichts.
© IMAGO/Halil Sagirkaya
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