Der Landkreis Börde hat in einem Pilotprojekt untersucht, wie viele Asylbewerber er zu sogenannten Arbeitsgelegenheiten verpflichten kann. Wie die Volksstimme berichtet, erfüllten von 208 Bewohnern der Unterkunft am Süplinger Berg in Haldensleben zum Stichtag 1. Juli 2026 lediglich 14 die gesetzlichen Voraussetzungen.
Die Kreisverwaltung habe jeden Fall einzeln geprüft. Ausgeschlossen waren vor allem Menschen, die bereits sozialversicherungspflichtig arbeiten, minderjährige Kinder betreuen, einen Deutschkurs besuchen oder krank sind. Acht der 14 geeigneten Personen seien inzwischen zu Arbeitsgelegenheiten verpflichtet worden. Für die übrigen sechs würden noch passende Aufgaben gesucht. Bis Ende 2026 sollen sie schrittweise eingesetzt werden.
80 Cent pro Stunde, Kürzungen bei Ablehnung
Grundlage ist Paragraf 5 des Asylbewerberleistungsgesetzes. Er erlaubt es, arbeitsfähige Leistungsberechtigte zu gemeinnützigen Tätigkeiten heranzuziehen, meist gegen 80 Cent pro Stunde. Wer ohne triftigen Grund ablehnt, muss mit Leistungskürzungen rechnen. Ein reguläres Arbeitsverhältnis entsteht nicht.
Bislang arbeiten im Kreis 30 Bewohner in ihren Unterkünften: 18 in Harbke, fünf in Oschersleben, vier in Weferlingen und drei in den Zwischenunterkünften in Wolmirstedt und Oschersleben. Sie pflegen Außenanlagen, reinigen, reparieren oder dolmetschen. Außerhalb der Unterkünfte kooperiert der Kreis unter anderem mit dem Deutschen Roten Kreuz und dem Kinderschutzbund Börde, etwa bei Tafel, Kleiderkammer oder Grünpflege.
Ausbau mit sechsstelligen Kosten
Der Landkreis will die Einsätze ausweiten, etwa zur Unterstützung von Hausmeistern oder Wohnungsdienstleistern. Dafür wären allerdings zusätzliche Personal- und Sachkosten im sechsstelligen Bereich nötig, für die Suche nach Trägern, die Betreuung und die Kontrolle. Ob und wie stark das Angebot wächst, hänge deshalb davon ab, ob sich geeignete Einsatzstellen finden und genügend Mittel zur Verfügung stehen.
Hintergrund: Arbeitsgelegenheiten in Sachsen-Anhalt
Die Börde ist nicht der einzige Kreis im Land, der Asylbewerber zu Arbeitsgelegenheiten verpflichtet. Am häufigsten geschah das 2025 im Burgenlandkreis: Dort wurden 478 Personen verpflichtet, so viele wie nirgends sonst in Sachsen-Anhalt. Das geht aus einer Auswertung von Zahlen aus einer Landtagsanfrage hervor. Die Landkreise Harz und Stendal kamen demnach auf jeweils mehr als 200 Verpflichtungen.
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In Mansfeld-Südharz gab es schon früher verpflichtende Einsätze. 2024 halfen Asylbewerber dort etwa beim Räumen von Sandsäcken nach dem Helme-Hochwasser. Nicht zu verwechseln ist das mit der seit Juli 2026 im Kreis erprobten „Bürgerarbeit“, die sich an Menschen richtet, die Grundsicherung beziehen.
Wittenberg, Salzlandkreis und Halle ziehen nach
Auch der Landkreis Wittenberg und der Salzlandkreis wollen seit 2026 zusätzliche Arbeitsgelegenheiten schaffen. Aktuelle Zahlen zu den dortigen Einsätzen liegen bislang nicht vor. Die Stadt Halle hatte 2025 noch keinen einzigen Fall einer verpflichtenden Zuweisung. Im September 2026 kündigte sie jedoch an, verbindliche Arbeitsgelegenheiten künftig flächendeckend anzubieten, etwa bei der Grünpflege, im Bauhof und bei der Stadtreinigung. Die meisten übrigen Kreise und kreisfreien Städte meldeten 2025 deutlich weniger Fälle als die Spitzenreiter.
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