Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat eine Änderung des Landesjagdgesetzes verabschiedet, mit der der Wolf künftig dem Jagdrecht unterliegt. Zugleich wird eine Ersatzpflicht für Wildschäden auf landwirtschaftlich genutzten Flächen eingeführt. Landwirte sollen damit eine Entschädigung erhalten, wenn auf ihren Feldern Kulturen wie Mais, Raps, Getreide oder Sonnenblumen geschädigt werden.
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Trotz der Aufnahme ins Jagdrecht behält der Wolf nach Angaben aus dem Landtag den Status einer besonders geschützten Art. Ein pauschaler Abschuss sei mit der Novelle nicht verbunden, wie der wolfspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Alexander Räuscher, betonte. „Die Änderung des Jagdgesetzes Sachsen-Anhalt bedeutet nämlich nicht, wie von vermeintlichen Umweltschützern häufig behauptet, dass Wölfe nun wahllos geschossen werden dürfen“, erklärte Räuscher.
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Stattdessen verweist die CDU-Fraktion auf ein „wissenschaftlich fundiertes, revierübergreifendes Bestandsmanagement“. Damit solle eine „verantwortungsvolle Balance zwischen dem Schutz von Menschen und Nutztieren und dem Erhalt eines angemessenen Wolfsbestandes“ erzielt werden, so Räuscher. Die Novelle reiht sich damit in eine Reihe von Vorstößen mehrerer Bundesländer ein, die im Umgang mit dem Wolf rechtliche Anpassungen vornehmen. (mit dpa)
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